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Diese Fragen gingen bei einer europäischen Verbraucherberatungsstelle ein und wurden von dieser beantwortet. Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie Ihr Europäisches Verbraucherzentrum vor Ort
English
.
JA - Nur Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die in ein Land außerhalb der EU reisen, haben die Möglichkeit, z. B. auf Flughäfen zollfrei („duty free“) einzukaufen. EU-Bürger müssen auch beim Einkauf in einem anderen EU-Land die Mehrwertsteuer zahlen.
Es gibt Fälle, in denen Sie von der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn Sie ein Auto in einem anderen EU-Land kaufen.
NEIN - Die EU hat derzeit 27 Mitgliedstaaten, doch nur die folgenden 17 Länder haben den Euro als Landeswährung eingeführt: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.
Weitere Länder haben sich bereits auf die Einführung des Euro vorbereitet.
JA -
Sie haben sieben Tage Zeit, um Ihre Meinung zu ändern und von einem Kauf zurückzutreten
. Dies gilt, wenn Sie Waren außerhalb eines Ladengeschäfts, also z. B. per Telefon oder Fax, im Versandhandel oder im Internet gekauft haben. Diese siebentätige Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Waren in Empfang nehmen.
JA - Wenn Sie im Internet gekaufte Waren oder Dienstleistungen erhalten, können Sie innerhalb von sieben Tagen entscheiden, ob Sie sie behalten wollen. Beachten Sie jedoch, dass das Fernabsatzrecht
bei Online-Auktionen, Finanzdienstleistungen sowie bei Buchungen in den Bereichen Transport, Unterkunft, Verpflegung und Freizeitaktivitäten nicht gilt.
Nur mit dem Einverständnis des Verkäufers. Sie wurden zwar per Briefpost eingeladen, doch Sie haben den Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Der Vertrag ist deshalb rechtskräftig. Lesen Sie das Kleingedruckte des Vertrags, um herauszufinden, unter welchen Bedingungen (bzw. ob überhaupt) Sie den Kauf widerrufen können.
Nach EU-Recht müssen mangelhafte Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist von zwei Jahren
nachgebessert oder ersetzt werden, ohne dass dem Verbraucher dadurch Kosten entstehen. Dies schließt auch die Versandkosten mit ein. Grundsätzlich muss der Verkäufer also sämtliche Versandkosten übernehmen, d. h. alle Kosten, die anfallen, wenn Sie den mangelhaften Fotoapparat an den Verkäufer schicken und der Verkäufer den reparierten Fotoapparat an Sie zurückschickt.
Der Verkäufer kann jedoch verlangen, den Fotoapparat zu überprüfen, um festzustellen, ob er bereits zum Zeitpunkt des Kaufes defekt war. In diesem Fall müssen Sie unter Umständen die Kosten für die Rücksendung des Fotoapparats selbst tragen und anschließend, wenn der Verkäufer bestätigt, dass der Fotoapparat zu diesem Zeitpunkt bereits defekt war, die Erstattung der Versandkosten beantragen.
JA - Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie ein mangelhaftes Produkt nachbessern oder ersetzen lassen, es sei denn, der Verkäufer kann Ihren Wunsch nicht erfüllen oder müsste dafür unverhältnismäßig hohe Kosten auf sich nehmen. Handelt es sich allerdings, wie in diesem Fall, um einen kleineren Mangel, wäre die Nachbesserung wohl die schnellste Lösung.
Es gelten besondere EU-Rechtsvorschriften
, wenn Sie von einem Verkäufer Waren kaufen, während dieser Sie zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz aufsucht, oder wenn der Kaufvertrag bei einer Veranstaltung außerhalb der Geschäftsräume des Händlers abgeschlossen wird.
Überprüfen Sie die Lieferbedingungen, die in dem von Ihnen unterschriebenen Vertrag festgelegt sind. Wenn die vertraglich festgelegte Lieferfrist bereits abgelaufen ist, sollten Sie beim Händler schriftlich Beschwerde einlegen. Wenn der Händler in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum vor Ort
English.
Die gesetzliche Garantiefrist beträgt EU-weit zwei Jahre. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Die gesetzliche Garantie deckt alle Mängel ab, die vermutlich bereits zum Zeitpunkt der Warenübergabe vorhanden waren und sich innerhalb von zwei Jahren offenbaren. Entscheidend sind hierbei jedoch die ersten sechs Monate nach dem Kauf:
Nach EU-Recht
müssen die Waren der Beschreibung des Verkäufers entsprechen, ihren vorgesehenen Zweck erfüllen sowie eine zufriedenstellende Qualität und Funktionsfähigkeit aufweisen.
Hoffentlich haben Sie die Rechnung mit den Informationen zum Verkäufer aufgehoben. Zuerst sollten Sie den Verkäufer kontaktieren, ihm das Problem erklären und sich erkundigen, ob der Fotoapparat repariert oder ersetzt werden kann. Ist dies nicht möglich, können Sie eine Erstattung der Kosten verlangen.
Wenn Sie vom Verkäufer keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Ihres Landes
English oder des Landes, in dem Sie die Ware gekauft haben, wenden.
NEIN, NICHT OHNE WEITERES - Nach EU-Recht muss Ihnen der Verkäufer die Möglichkeit anbieten, das defekte Fernsehgerät zu reparieren oder zu ersetzen. Ist beides nicht möglich (weil damit z. B. ein unverhältnismäßig großer zeitlicher Aufwand oder zu hohe Kosten für den Verkäufer verbunden wären), können Sie eine Erstattung der Kosten verlangen.
Dies hängt davon ab, auf welche der beiden Produktgarantien
Sie sich berufen möchten: die gesetzliche Garantie oder die gewerbliche Garantie.
Die gesetzliche Garantie ist für den Verkäufer verbindlich. Sie gilt zwei Jahre lang und für alle in der EU gekauften Produkte.
Der Verkäufer oder der Hersteller kann Ihnen zusätzlich eine gewerbliche Garantie gewähren, deren allgemeine Bedingungen in Ihrem Vertrag erläutert sind; die Bedingungen der gewerblichen Herstellergarantie bieten Ihnen möglicherweise mehr Vorteile als die gesetzliche Garantie. Die gewerbliche Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Zwei-Jahres-Garantie. Wenn Ihnen beim Kauf eines Produkts eine gewerbliche Garantie von einem Jahr gewährt wird, können Sie sich trotzdem auf die gesetzliche Zwei-Jahres-Garantie berufen, um mehr als ein Jahr aber höchstens zwei Jahre nach dem Kauf Ihr Recht beim Verkäufer einzufordern.
Wenn Sie im Internet einkaufen, haben Sie dieselben Rechte wie beim Einkauf in einem Ladengeschäft. Das heißt
Prüfen Sie die allgemeinen Bedingungen und die Rückgaberichtlinien, die auf dem Internetauftritt des Verkäufers angegeben sind. Kontaktieren Sie den Verkäufer, erklären Sie ihm das Problem und fragen Sie ihn nach einer Lösung. Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten und der Verkäufer in der EU ansässig ist, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum
English in Ihrem Land wenden.
Nach EU-Recht gilt für neue Waren, die von einem gewerblichen Händler mit Sitz in der EU gekauft wurden, eine Zwei-Jahres-Garantie
. Innerhalb dieser zwei Jahre haftet der Verkäufer für sämtliche Produktmängel, d. h. es muss Ihnen möglich sein, Ihr Sofa normal zu nutzen, ohne dass dadurch Mängel entstehen.
Leder ist allerdings ein empfindliches Material, das durch den Kontakt mit Schweiß oder bei der Reinigung mit ungeeigneten Produkten leicht beschädigt werden kann. In einem solchen Fall muss der Verkäufer Sie beim Kauf darüber aufklären, ob das Produkt eine spezielle Pflege oder Behandlung erfordert.
Ihr Verkäufer stützt sich hier auf die gewerbliche Herstellergarantie des Computers. Diese besteht unabhängig von der gesetzlichen Garantie, die für den Verkäufer verbindlich und zwei Jahre lang gültig ist.
Wenn der Verkäufer zustimmt, dass Ihr Computer defekt ist, muss er ihn kostenlos reparieren oder ersetzen. Es ist seine Aufgabe, die Angelegenheit mit dem Hersteller zu klären.
Die Zwei-Jahres-Garantie beginnt an dem Tag, an dem Sie die Ware in Empfang nehmen. Wenn Sie die Ware in einem Ladengeschäft kaufen und beim Verlassen des Geschäfts direkt mitnehmen, beginnt die Garantiefrist an diesem Tag. Wenn Sie die Ware bereits bezahlt haben, sie aber erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert wird, beginnt die Zweijahresfrist ab dem Tag der Lieferung.
Aus diesem Grund sollten Sie Rechnungsbelege und Lieferscheine stets aufbewahren.
NEIN - Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, auf seinem Internetauftritt folgende grundlegende Informationen zu veröffentlichen, damit Sie ihn bei Problemen kontaktieren können: Name des Unternehmens, Registrierungsnummer, Anschrift (nicht nur ein Postfach), E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
NEIN - Der Verkäufer ist für die Lieferung Ihrer Bestellung verantwortlich. Es ist die Aufgabe des Verkäufers, den Zustelldienst zu kontaktieren und nachzuweisen, dass das Produkt ausgeliefert wurde. Wenn der Verkäufer dies nicht nachweisen kann, muss er Ihnen den Artikel erneut zuschicken oder Ihnen die Kosten erstatten.
NEIN - Die siebentätige Widerrufsfrist für Online-Einkäufe ist zwar noch nicht abgelaufen, doch Sie haben durch das Herunterladen der Lieder eine Dienstleistung erworben und diese bereits in Anspruch genommen. Sie können von einer Dienstleistung nicht zurücktreten, wenn deren Erbringung bereits mit Ihrem Einverständnis begonnen hat.
NEIN - Nach EU-Recht dürfen Sie zwar einen Kauf, den Sie im Internet oder über eine andere Fernabsatzmethode
(z. B. per Telefon oder im Versandhandel) getätigt haben, innerhalb von sieben Tagen widerrufen, davon ausgenommen sind jedoch Buchungen von Urlauben, Reisen, Unterkünften oder Freizeitaktivitäten.
Der Verkäufer kann jedoch in seinen allgemeinen Bedingungen festlegen, dass Sie eine Bestellung widerrufen dürfen und Ihnen die Kosten vollständig oder zum Teil erstattet werden. Lesen Sie das Kleingedruckte des Vertrags, um zu sehen, ob dies der Fall ist.
JA - Wenn Sie im Internet einen Artikel kaufen, haben Sie nach dessen Lieferung sieben Tage Zeit, um sich zu überlegen, ob Sie ihn behalten möchten oder nicht. Sie müssen Ihre Entscheidung nicht begründen. Informieren Sie einfach den Verkäufer darüber, dass Sie vom Kauf zurücktreten möchten. Er muss Ihnen den gesamten Kaufpreis erstatten, einschließlich der Kosten, die Sie für die Lieferung des Artikels bezahlt haben.
Die Kosten für die Rücksendung des ungewünschten Artikels an den Verkäufer müssen allerdings Sie tragen.
Beachten Sie jedoch, dass das Fernabsatzrecht
bei Online-Auktionen, Finanzdienstleistungen sowie bei Buchungen in den Bereichen Transport, Unterkunft, Verpflegung und Freizeitaktivitäten nicht gilt.
JA -
Sie haben sieben Tage Zeit, um Ihre Meinung zu ändern und von einem Kauf zurückzutreten
. Dies gilt, wenn Sie Waren außerhalb eines Ladengeschäfts, also z. B. per Telefon oder Fax, im Versandhandel oder im Internet gekauft haben. Diese siebentätige Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Waren in Empfang nehmen.
Wenn ein bestellter Artikel nicht innerhalb von 30 Tagen geliefert wird, können Sie vom Kauf zurücktreten. Wenn Sie die Ware bereits bezahlt haben, muss der Verkäufer Ihnen den Betrag innerhalb von 30 Tagen erstatten.
Sie können dieselben Verbraucherrechte geltend machen, die Ihnen auch beim Kauf in einem Ladengeschäft zustehen, d. h., Sie haben bei Neuwaren Anspruch auf eine Zwei-Jahres-Garantie.
Wenn Ihr Drucker innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung kaputt ging, kontaktieren Sie den Verkäufer. Er muss den Drucker reparieren oder umtauschen oder Ihnen, wenn weder Reparatur noch Ersatzlieferung möglich sind, die Kosten erstatten. Nach Ablauf der ersten sechs Monate müssen Sie nachweisen, dass Sie den Schaden am Drucker nicht verursacht haben; dies kann unter Umständen schwierig sein.
NEIN - Der Verkäufer ist für die Lieferung Ihrer Bestellung verantwortlich. Es ist die Aufgabe des Verkäufers, den Zustelldienst zu kontaktieren und nachzuweisen, dass das Produkt ausgeliefert wurde. Wenn der Verkäufer dies nicht nachweisen kann, muss er Ihnen den Artikel erneut zuschicken oder Ihnen die Kosten erstatten.
NEIN - Der Verkäufer trägt die Verantwortung für den Versand Ihrer Bestellung. Der Verkäufer muss die Gitarre reparieren, ersetzen oder Ihnen die Kosten erstatten.
Wenn Ihnen eine Lieferung übergeben wird, ist es immer ratsam, den Zustand der Ware im Beisein des Zustellers zu überprüfen, damit später nicht behauptet werden kann, dass die Ware beschädigt wurde, als sie sich bereits in Ihrem Besitz befand.
Wenn Sie im Internet einkaufen, haben Sie dieselben Rechte wie beim Einkauf in einem Ladengeschäft. Das heißt
Prüfen Sie die allgemeinen Bedingungen und die Rückgaberichtlinien, die auf dem Internetauftritt des Verkäufers angegeben sind. Kontaktieren Sie den Verkäufer, erklären Sie ihm das Problem und fragen Sie ihn nach einer Lösung. Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten und der Verkäufer in der EU ansässig ist, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum
English in Ihrem Land wenden.
Wenn Sie Waren von einer Privatperson kaufen, stehen Ihnen weder das Recht, Ihren Kauf nach Lieferung zu widerrufen, noch die gesetzlichen Garantien zu, die Sie beim Einkauf bei einem gewerblichen Verkäufer hätten.
In diesem Fall können Sie sich nur auf die Informationen beziehen, die Ihnen zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen. Wenn der Artikel nicht den Angaben entspricht, unter denen er angeboten wurde, können Sie ihn zurücksenden und eine Kostenerstattung verlangen.
Zögern Sie nicht, privaten Verkäufern detaillierte Fragen zum Produkt zu stellen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Online-Auktionsportale unterscheiden sich in einigen grundlegenden Punkten von Online-Shops:
Beim Kauf von Waren im Rahmen von Online-Auktionen sind Sie nicht unbedingt durch das Fernabsatzrecht
geschützt. Auktionen sind von diesen EU-Rechtsvorschriften ausdrücklich ausgenommen, obwohl einige Länder das Fernabsatzrecht auch auf Online-Auktionen ausgeweitet haben.
Wenn Sie Waren nicht von einem Unternehmen, sondern von einer Privatperson kaufen, wie dies bei Online-Auktionen häufig der Fall ist, fällt dieses Geschäft nicht unter das Verbraucherschutzgesetz
. Im Gegensatz zu zwei Personen, die als Privatpersonen handeln, kauft bei einem „Verbrauchergeschäft“ eine Privatperson Waren oder Dienstleistungen von einem Verkäufer, der in Ausübung seiner geschäftlichen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
Allerdings bieten alle angesehenen Online-Auktionsportale Ihren Käufern ein gewisses Maß an Schutz sowie umfangreiche Beratung über sicheres Einkaufen auf ihren Webseiten.
Für den Einkauf im Internet benötigt der Verkäufer bestimmte persönliche Angaben von Ihnen (in der Regel Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung). Auf dem Internetauftritt muss jedoch angegeben sein, inwieweit Ihre personenbezogenen Daten geschützt werden.
Sie müssen auf dem Internetauftritt die Möglichkeit haben, die Sammlung Ihrer Daten sowie die Nutzung Ihrer Kontaktdaten für andere Zwecke als für die betreffende Transaktion zu untersagen. In der Praxis können Sie dies meist über ein Ankreuzfeld im Bestellformular angeben.
NEIN - Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, auf seinem Internetauftritt folgende grundlegende Informationen zu veröffentlichen, damit Sie ihn bei Problemen kontaktieren können: Name des Unternehmens, Registrierungsnummer, Anschrift (nicht nur ein Postfach), E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Als EU-Bürger können Sie Waren und Dienstleistungen in der gesamten EU kaufen. Trotzdem können Banken selbst entscheiden, ob Sie bei ihnen ein Bankkonto eröffnen dürfen oder nicht.
Sie sollten sorgfältig prüfen, was ein Bankkonto im Ausland in der Praxis für Sie bedeutet. Einige Arbeitgeber verlangen zum Beispiel ein inländisches Bankkonto, auf das sie Ihnen Ihr Gehalt überweisen können. Es könnte auch sein, dass die französische Bank, an der Sie interessiert sind, darauf besteht, dass Sie eine Anschrift in Frankreich angeben können.
Möglicherweise müssen Sie für die Eröffnung eines Bankkontos persönlich bei der Bank erscheinen, um Ihre Identität nachzuweisen. Einige häufige Banktransaktionen dauern unter Umständen länger, wenn sich Ihr Konto im Ausland befindet, und auch die Einreichung einer Beschwerde könnte schwieriger sein.
JA - Wenn Sie von Ihrem Konto Geld in einer anderen Währung als dem Euro abheben, darf die an der Transaktion beteiligte Bank Ihnen dafür eine Gebühr in Rechnung stellen.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land einen Betrag in Euro abheben, darf die Bank von Ihnen keine höhere Gebühr verlangen, als wenn Sie dieselbe Transaktion in Ihrem Heimatland ausführen würden.
JA - Unternehmen können die Vorteile des EU-Binnenmarkts nutzen, um Pensionsfonds in einem anderen EU-Land einzurichten. Dadurch kann Ihr Unternehmen unter Umständen Kosten einsparen und Ihnen möglicherweise höhere Altersvorsorgeleistungen bieten.
Damit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist, gelten für Pensionsfonds strenge Aufsichtsregeln, unabhängig davon, ob die Pensionsfonds in Ihrem Wohnsitzland oder in einem anderen EU-Land eingerichtet sind. In den Anlagevorschriften der EU ist beispielsweise festgelegt, dass Pensionsfonds Ihr Geld in Ihrem Interesse investieren.
Bei einem Überweisungsbetrag von bis zu 50 000 EUR darf Ihnen für eine internationale Banküberweisung in Euro innerhalb der EU keine höhere Gebühr in Rechnung gestellt werden als für eine Überweisung zwischen zwei Konten in demselben Land.
Ihre Überweisung an den deutschen Verkäufer kostet deshalb nicht mehr, als wenn Sie den Betrag auf ein belgisches Bankkonto überweisen würden. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihrer Bank die BIC- und IBAN-Codes für das Bankkonto des Verkäufers mitteilen. Wenn Sie das nicht tun, fallen möglicherweise zusätzliche Gebühren an.
Wenn Sie ein auf Euro lautendes Bankkonto führen und an einem Geldautomaten in einem anderen EU-Land einen Betrag in Euro abheben, müssen Sie nicht mehr Gebühren bezahlen, als wenn Sie Geld in Ihrem Heimatland abheben würden.
Wenn Sie einen Betrag in einer anderen Währung als dem Euro am Geldautomaten abheben (Dänische Kronen, Britische Pfund usw.), fallen zusätzliche Gebühren an.
Für eine Überweisung an ein Bankkonto in einem anderen EU-Land dürfen von Ihnen nicht mehr Gebühren verlangt werden als für eine Überweisung zwischen zwei inländischen Konten.
Die einzelnen Banken können jedoch unterschiedliche Gebühren für bestimmte Transaktionen verlangen. Rechtlich vorgeschrieben ist nur, dass die Gebühr für eine Überweisung in ein anderes EU-Land nicht höher sein darf als die Gebühr für eine Inlandsüberweisung gleicher Art (vorausgesetzt der zu überweisende Betrag liegt unter 50 000 EUR).
Banken in der EU treffen eine wirtschaftliche Entscheidung darüber, ob sie Ihren Hypothekenantrag bewilligen oder nicht, und legen dabei das Risikoprofil des geplanten Darlehens zugrunde.
Banken dürfen EU-Bürger nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminieren. Wenn die Länder, in denen Sie Ihren Wohnsitz haben, in denen Sie Ihr Gehalt beziehen oder in denen sich die Immobilie befindet, die mit der Hypothek belastet werden soll, nicht identisch sind, kann dies den Erhalt einer Hypothek allerdings häufig erschweren.
NICHT UNBEDINGT - In vielen EU-Mitgliedstaaten sind die Versicherung des Eigentumsrechts und die Rechtsschutzversicherung zwei unterschiedliche Versicherungen. Möglicherweise müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen, um den Rechtsschutz abzudecken.