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Letzter Stand: 12/2011
Sie möchten oder müssen ein Bankkonto in einem anderen EU-Land eröffnen. Es steht der Bank jedoch frei, Ihren Antrag zu bewilligen - dies ist ihre eigene privatunternehmerische Entscheidung. Vor der Eröffnung eines Bankkontos muss die Bank sich über ihre potenziellen Kunden informieren. Bei der Prüfung von Kontoeröffnungsanträgen von Staatsbürgern eines anderen Landes ist deshalb unter Umständen eine größere Sorgfalt geboten. Manche Banken haben deshalb in ihren Richtlinien festgelegt, dass sie Staatsbürger anderer Länder nicht als Kunden akzeptieren.
Häufig lehnen Banken Kontoeröffnungsanträge ab, wenn der Antragssteller nicht in dem Land wohnt, in dem sich der Sitz der Bank befindet. Manche Banken bieten jedoch auch Finanzprodukte an, die sich speziell an Staatsbürger anderer Länder oder Auswanderer richten. Hier sollten Sie die Angebote vergleichen, um die Banken zu finden, bei denen auch Staatsbürger anderer Länder Konten eröffnen können.
Die Ablehnung eines Antrags ist nur dann akzeptabel, wenn stichhaltige unternehmerische Gründe dafür vorliegen. Banken dürfen EU-Bürger nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminieren.
Sándor begann bei einem in der Tschechischen Republik ansässigen Unternehmen zu arbeiten, wohnte aber weiterhin in Ungarn. Das Unternehmen forderte ihn auf, ein Konto bei einer tschechischen Bank zu eröffnen, damit ihm sein Gehalt überwiesen werden könne.
Die tschechischen Banken lehnten Sándors Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos ab, da er kein tschechischer Staatsbürger ist, während das Unternehmen sich weigerte, Sándors Gehalt auf sein ungarisches Bankkonto zu überweisen.
Sándor reichte über das Einspruchsverfahren der betreffenden Bank eine Beschwerde ein. Wenn er mit dem Ausgang nicht zufrieden sein sollte, kann er sich in dieser Angelegenheit an das europäische Netz für die außergerichtliche Beilegung von Finanzstreitigkeiten
wenden.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt kann die Eröffnung eines Bankkontos schwierig werden, da einige Banken eine Bescheinigung über einen langfristigen Aufenthalt verlangen.
Rosa ist portugiesische Staatsbürgerin, die für ihre Arbeit in das Vereinigte Königreich gezogen war und dort ein Bankkonto eröffnen wollte. Die Bank, verlangte eine Bescheinigung, dass sie seit mindestens drei Jahren im Vereinigten Königreich wohnhaft ist.
Obwohl die Bank frei entscheiden kann, ob sie einen Kontoeröffnungsantrag bewilligt oder nicht, hat Rosa als Bürgerin eines EU-Landes das Recht, die gleiche Behandlung zu genießen wie ein Bürger des Vereinigten Königreichs.
Sie sollte die Bank um eine schriftliche Erklärung zu den Ablehnungsgründen bitten.
Wenn sie der Meinung ist, dass hier ein Fall von Diskriminierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit vorliegt und die Entscheidung der Bank nicht auf unternehmerischen Gründen beruht, sollte sie sich mit ihrem Anliegen an eine Verbraucherschutzorganisation wenden, z. B. an das europäische Netz für die außergerichtliche Beilegung von Finanzstreitigkeiten.
Nach aktuellem Recht sind Einlagen auf einem EU-Bankkonto, sollte die Bank einmal zahlungsunfähig werden, bis zu einer Deckungssumme von 100 000 Euro (in vielen Ländern ist die Summe noch höher) sicher.
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In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen