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Letzter Stand: 12/2011
Für internationale Zahlungen in Euro innerhalb der EU dürfen Banken Ihnen keine höhere Gebühr in Rechnung stellen als für inländische Transaktionen über denselben Euro-Betrag.
Diese Regelung gilt für alle elektronisch verarbeiteten Zahlungen in Euro, einschließlich
Diese Bestimmungen gelten nicht für internationale Zahlungen in anderen Währungen als dem Euro.
Banken in EU-Ländern, die eine andere Währung als den Euro verwenden, müssen für Transaktionen innerhalb der EU dieselben Gebühren wie für Inlandsüberweisungen verlangen, wenn die Zahlung oder die Überweisung in Euro erfolgt.
Lidia aus Italien stellte verwundert fest, dass sie für eine Überweisung nach Deutschland in Höhe von 100 Euro hohe Gebühren bezahlen musste. Sie kontaktierte das Europäische Verbraucherzentrum
English vor Ort, um sich zu erkundigen, ob ihre Rechte, die ihr nach EU-Recht zustehen, verletzt wurden.
Wie sich herausstellte, hatten die beiden beteiligten Banken ihre üblichen Gebühren für inländische Zahlungstransaktionen rechtmäßig erhoben. Lidias italienische Bank hatte ihr dieselbe Gebühr in Rechnung gestellt, die sie auch für Inlandsüberweisungen innerhalb von Italien verlangt, während die deutsche Bank genau die Gebühren erhoben hatte, die sie auch für den Empfang von Zahlungen aus Deutschland verlangt.
Die Bankgebühren sind von Bank zu Bank und von Land zu Land sehr unterschiedlich.
Die Rechtsvorschriften der EU zu Bankgebühren für internationale und nationale Zahlungen in Euro gelten nicht für Schecks.
Für das Einlösen von Schecks aus dem EU-Ausland werden bisweilen sehr hohe Transaktionsgebühren verlangt.
Außerdem werden Schecks in vielen EU-Ländern nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert. Internationale Zahlungen innerhalb der EU per Scheck sind daher nicht ratsam.
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In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen