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Letzter Stand: 12/2011
Als EU-Bürger darf Ihr eingetragener Partner in Ihrem neuen EU-Land unter denselben Bedingungen leben, die für andere EU-Bürger gelten.
Informieren Sie sich über die Bedingungen und Formalitäten für
Wenn Ihr Partner diese Bedingungen nicht erfüllt (beispielsweise wenn Sie arbeiten, Ihr Partner aber behindert ist und zu Hause bleibt), kann er immer noch als Familienangehöriger mit Ihnen in Ihrem neuen Aufenthaltsland bleiben.
Die EU-Länder können selbst entscheiden, welche Rechte sie eingetragenen Partnern verleihen möchten.
Informieren Sie sich über die geltenden Rechte, Bedingungen und Formalitäten für den Aufenthalt, wenn Sie in eines der folgenden EU-Länder ziehen möchten:
Informieren Sie sich über die geltenden Rechte, Bedingungen und Formalitäten für den Aufenthalt, wenn Sie in eines der folgenden EU-Länder ziehen möchten:
or national of Iceland, Liechtenstein or Norway
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen