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Erwerbstätige und Rentner

Letzter Stand: 12/2011

Familienangehörige aus EU-Ländern

Mein eingetragener Lebenspartner

Als EU-Bürger darf Ihr eingetragener Partner in Ihrem neuen EU-Land unter denselben Bedingungen leben, die für andere EU-Bürger gelten.

Informieren Sie sich über die Bedingungen und Formalitäten für

Wenn Ihr Partner diese Bedingungen nicht erfüllt (beispielsweise wenn Sie arbeiten, Ihr Partner aber behindert ist und zu Hause bleibt), kann er immer noch als Familienangehöriger mit Ihnen in Ihrem neuen Aufenthaltsland bleiben.

Die EU-Länder können selbst entscheiden, welche Rechte sie eingetragenen Partnern verleihen möchten.

Informieren Sie sich über die geltenden Rechte, Bedingungen und Formalitäten für den Aufenthalt, wenn Sie in eines der folgenden EU-Länder ziehen möchten:

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Finnland
  • Island
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Portugal
  • Spanien
  • Schweden
  • Vereinigtes Königreich

Informieren Sie sich über die geltenden Rechte, Bedingungen und Formalitäten für den Aufenthalt, wenn Sie in eines der folgenden EU-Länder ziehen möchten:

  • Zypern
  • Estland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Malta
  • Polen
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
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or national of Iceland, Liechtenstein or Norway

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In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen

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