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Das ist von der Dauer Ihres Aufenthalts abhängig – bei weniger als drei Monaten brauchen Sie sich nicht anzumelden, aber möglicherweise müssen Sie Ihre Anwesenheit bei den Behörden anzeigen.
Wenn Sie länger bleiben, müssen Sie sich bei den zuständigen Behörden anmelden.
NEIN – Sie können nicht ausgewiesen werden, aber Sie müssen möglicherweise eine (angemessene) Geldbuße zahlen, je nach der Gesetzgebung des Landes.
Sie können von Ihren Eltern oder Ihrem gesetzlichen Vormund ausreichende Mittel erhalten, beispielsweise durch monatliche Überweisungen auf Ihr Konto.
Die schwedischen Behörden werden ihn wie jeden anderen Ehepartner behandeln.
Doch nicht alle EU-Länder behandeln gleichgeschlechtliche Partner oder eingetragene Partner in dieser Weise. In diesen Ländern haben gleichgeschlechtliche oder eingetragene Partner nicht automatisch Aufenthaltsrecht; die nationalen Behörden entscheiden darüber von Fall zu Fall.
NEIN – Ihre Staatsangehörigkeit kann sich für ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vorteilhaft auswirken, aber sie können daraus keine automatischen Rechte ableiten. Wenn die britischen Behörden den Antrag Ihrer Eltern ablehnen, müssen sie ihnen ihre Entscheidung schriftlich mit einer ausführlichen Begründung mitteilen und erläutern, welche Auswirkungen das für ihre Eltern hat.
NEIN – Sie können weiter in Österreich wohnen, da Sie bereits fünf Jahre lang rechtmäßig dort gewohnt haben. Ihr Daueraufenthaltsrecht kann nicht mehr von ausreichenden Mitteln abhängig gemacht werden.
JA – als Kind des Partners eines EU-Bürgers, und weil er als Student von Ihnen abhängig ist, auch wenn er älter ist als 21 Jahre.
NEIN – aber Sie können die norwegischen Behörden darum bitten, ihren Antrag zu prüfen. Wenn die norwegischen Behörden ihnen den Aufenthalt verweigern, müssen sie dies begründen; dies ist nur nach einer umfassenden Untersuchung Ihrer persönlichen Umstände möglich.
NEIN – sie wird wie jede andere Ehefrau behandelt und braucht sich nicht anzumelden.
Wenn sie weniger als drei Monate im Land bleibt, benötigt sie lediglich einen gültigen Reisepass und möglicherweise, je nach Herkunftsland, ein Einreisevisum.
Möglicherweise muss sie außerdem ihre Anwesenheit im Land anzeigen. Auch sollte sie ihren Reisepass ständig bei sich tragen.