Daueraufenthalt von EU-Bürgern nach 5 Jahren

Erwerb des Rechts auf unbefristeten Aufenthalt

Als EU-Bürger/-in erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen, die Ihnen ohne weitere Bedingungen Ihr Recht bestätigt, in Ihrem jetzigen Land dauerhaft zu wohnen.

Dieses Papier unterscheidet sich von der Meldebescheinigung, die in vielen Ländern vorgeschrieben ist. Die Daueraufenthaltskarte ist nicht vorgeschrieben.

Sie kann aber praktisch sein, wenn Sie Verwaltungs- oder Behördenangelegenheiten zu erledigen haben. Die Behörden dürfen dann keinen Nachweis eines Arbeitsplatzes, ausreichender Mittel, einer Krankenversicherung usw. von Ihnen verlangen.

Beantragung einer Daueraufenthaltskarte

Um eine Bescheinigung Ihres Daueraufenthaltsrechts zu erhalten, müssen Sie einen Nachweis vorlegen, dass Sie seit 5 Jahren rechtmäßig im betreffenden Land leben.

Je nach Ihrer Situation (angestellt, selbstständig, arbeitssuchend, in Rente, im Studium) müssen Sie mit Ihrem Antrag unterschiedliche Belege einreichen, etwa folgende:

  • eine gültige, nach Ihrer Ankunft im Gastland ausgestellte Meldebescheinigung
  • Nachweise Ihres Aufenthalts im betreffenden Land, z. B. Wasser-, Gas- oder Stromrechnungen und Mietverträge
  • Nachweise wie Gehaltszettel, Kontoauszüge, Steuererklärungen, die zeigen, dass Sie arbeiten, studieren, selbstständig beschäftigt sind, über ausreichende Mittel verfügen oder nach Arbeit suchen

Die Behörden müssen die Daueraufenthaltskarte so bald wie möglich ausstellen und dürfen Ihnen nicht mehr dafür berechnen als ihren eigenen Staatsangehörigen für einen Personalausweis. Andernfalls können Sie sich an unsere Unterstützungsdienste wenden.

Diese Karte ist ohne weitere Formalitäten automatisch erneuerbar. Ihre Gültigkeitsdauer kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein.

Recht auf Daueraufenthalt vor Ablauf von 5 Jahren

In Sonderfällen können Sie vor Ablauf von 5 Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Kommen Sie dafür infrage?

Verlust des Rechts auf unbefristeten Aufenthalt

Sie können Ihr Recht auf ständigen Aufenthalt verlieren, wenn Sie länger als 2 Jahre am Stück außerhalb des Landes leben.

Ständiger Wohnsitz für Familienangehörige aus EU-Ländern

Für Ihre Familienangehörigen aus EU-Ländern gelten die gleichen Rechte. Auch sie haben in dem Land, in dem sie mit Ihnen seit 5 Jahren rechtmäßig ununterbrochen leben, Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung.

Mehr dazu: Aufenthaltsrecht in der EU für Ihre Familienangehörigen

Außerdem: Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 29/11/2023
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