Meldung der Anwesenheit von Familienangehörigen mit Unionsbürgerschaft

Wenn Sie in ein anderes EU-Land umziehen, kann Ihre finanziell abhängige EU-Familie mitkommen.

Eventuell müssen Ihre Familienmitglieder nach drei Monaten im neuen Land ihren Wohnsitz anmelden und erhalten dafür eine Anmeldebescheinigung.

Sind Ihre EU-Familienmitglieder nicht von Ihnen finanziell abhängig, können sie sich aufgrund eigener Rechte in ihrem neuen EU-Land anmelden.

Belege für die Anmeldebescheinigung

Ihre Familienmitglieder benötigen folgende Dokumente, um vom Gemeindeamt oder der örtlichen Polizeistelle eine Anmeldebescheinigung zu erhalten :

  • gültigen nationalen Personalausweis oder Pass
  • Ihre Anmeldebescheinigung oder anderen Nachweis Ihres Wohnsitzes im betreffenden Land
  • eine Bescheinigung über das Bestehen einer familiären Beziehung mit Ihnen (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde)
  • für Kinder oder Enkel einen Nachweis, dass sie unter 21 Jahre alt oder von Ihnen abhängig sind
  • für Eltern oder Großeltern einen Nachweis, dass sie von Ihnen abhängig sind
  • für andere Familienangehörige einen Nachweis, dass sie von Ihnen abhängig sind oder dass Sie aus schwerwiegenden Gesundheitsgründen persönlich für sie sorgen müssen
  • für unverheiratete Partner einen Nachweis einer langfristigen oder dauerhaften Beziehung mit Ihnen

Warnhinweis

Weitere Dokumente dürfen nicht verlangt werden.

Die Anmeldebescheinigung wird Ehepartnern, Kindern, Enkeln, Eltern und Großeltern unmittelbar ausgestellt. Für sonstige Verwandte sollten die Behörden so bald wie möglich ihre Entscheidung über die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung treffen.

Gebühren

Die Anmeldebescheinigung sollte nicht mehr kosten als das, was Einheimische für Personalausweise oder ähnliche Dokumente zahlen.

Gültigkeit

Die Anmeldebescheinigung sollte unbeschränkt gültig sein (ohne verlängert werden zu müssen); etwaige Änderungen der Anschrift sind jedoch gegebenenfalls den örtlichen Behörden zu melden.

Wo und wie anmelden: nach Land

Informationen über die Anmeldung Ihrer Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern in Ihrem Gastland:

Sofern das Gastland dies verlangt, müssen Ihre Familienmitglieder eventuell ein Bußgeld zahlen, falls sie den nachstehenden Verpflichtungen nicht nachkommen. Sie dürfen jedoch nicht allein deshalb ausgewiesen werden:

  • ihren Wohnsitz anmelden
  • ihre Anmeldebescheinigung und ihren Personalausweis oder Reisepass ständig bei sich haben

Bei Problemen mit dem Erhalt einer Anmeldebescheinigung für Ihre Familienangehörigen können Sie sich an unsere Unterstützungsdienste wenden.

Siehe auch: Beantragung einer Aufenthaltskarte für Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern

Fragen und Antworten

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Zuletzt überprüft: 19/10/2023
Seite weiterempfehlen