Fragen und Antworten - Ungeplante Gesundheitsversorgung – Bezahlung und Kostenerstattung

MÖGLICHERWEISE. Wenn Kassenpatient(inn)en in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, für die medizinische Versorgung zahlen müssen, wird Ihnen derselbe Betrag wie Einheimischen berechnet. Ist die medizinische Versorgung jedoch für die ortsansässige Bevölkerung kostenlos, sollten auch Sie nicht zahlen müssen.
NEIN. Das Krankenhaus sollte Sie zu denselben Bedingungen und denselben Kosten behandeln wie Staatsangehörige des Landes, das Sie besuchten. Die Rechnung sollte von dem Land beglichen werden, in dem Sie versichert sind. Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr eine Rechnung erhalten und diese bezahlt haben, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Erstattung beantragen.

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Zuletzt überprüft: 06/11/2023
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