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Letzter Stand: 12/2011
In einer Notsituation erreichen Sie den Rettungsdienst überall in der EU über die Rufnummer 112. Dieser Notruf ist kostenlos.
English
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in einem anderen EU-Land für eine Notfallbehandlung ins Krankenhaus gebracht werden, sollten Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte
bei sich tragen, denn sie vereinfacht die Verwaltung und Kostenerstattung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems.
Nach der Rückkehr in Ihr Heimatland können Sie sich weiteren notwendigen Behandlungen unterziehen. Sie müssen sich um die Kosten und die Anträge auf Erstattung sämtlicher im Ausland angefallener Behandlungskosten kümmern.
Private medizinische Behandlungen sind durch die Europäische Krankenversicherungskarte nicht abgedeckt. Vergewissern Sie sich also, dass das medizinische Personal Sie nicht als Privatpatient behandelt und dass die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert wird.
Beachten Sie, dass andere Regelungen gelten, wenn Sie eigens für eine medizinische Behandlung ins Ausland reisen.
Brauchen Sie weitere Hilfe?In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen