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Letzter Stand: 12/2011
Wenn Sie in einem anderen EU-Land ein Krankenhaus oder eine medizinische Einrichtung suchen, die genau die Behandlung anbietet, die Sie benötigen und in Ihrem Heimatland nicht bekommen, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse vor Ort. Diese kann Ihnen möglicherweise ein Krankenhaus empfehlen. Außerdem haben Krankenkassen mit ausgewählten ausländischen Krankenhäusern besondere Vereinbarungen.
Holen Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse eine Vorabgenehmigung ein, bevor Sie für eine geplante medizinische Behandlung ins Ausland reisen.
Sie sollten bedenken, dass medizinische Einrichtungen im Ausland unter Umständen andere Abläufe haben als Sie es vom Gesundheitssystem Ihres Heimatlandes kennen.
Nützliche nationale Adressen und Webseiten:
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen