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Letzter Stand: 12/2011
Gemäß EU-Recht können Sie sich in einem anderen EU-Land
medizinisch behandeln
lassen, wenn
Wenn Sie möchten, dass Ihre Krankenkasse in Ihrem Heimatland die Kosten für die Behandlung in einem ausländischen Krankenhaus übernimmt, müssen Sie vorab deren Genehmigung einholen.
Wurde Ihre medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land genehmigt, sollten Sie dort zu den gleichen Bedingungen und den gleichen Kosten behandelt werden wie Patienten, die in diesem Land versichert sind.
Brauchen Sie weitere Hilfe?In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen