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Geplante Behandlungen

Letzter Stand: 12/2011

Zugangsrechte

Gemäß EU-Recht können Sie sich in einem anderen EU-Land medizinisch behandeln lassen, wenn

  • die spezielle Behandlung, die Sie benötigen, zwar von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, aber in Ihrem Heimatland nicht durchgeführt wird;
  • Ihre medizinische Situation darauf schließen lässt, dass Sie möglicherweise nicht mehr rechtzeitig behandelt werden. Ihre medizinische Situation wird u. a. vom Ausmaß Ihrer Schmerzen, von der Art Ihrer gesundheitlichen Einschränkung (aufgrund derer Sie Ihren Beruf entweder nur noch schwer oder gar nicht mehr ausüben können), von der möglichen Ursache Ihrer Erkrankung und von Ihrer Krankengeschichte bestimmt.

Wenn Sie möchten, dass Ihre Krankenkasse in Ihrem Heimatland die Kosten für die Behandlung in einem ausländischen Krankenhaus übernimmt, müssen Sie vorab deren Genehmigung einholen.

Wurde Ihre medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land genehmigt, sollten Sie dort zu den gleichen Bedingungen und den gleichen Kosten behandelt werden wie Patienten, die in diesem Land versichert sind.

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Footnote

In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen

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