Grenzüberschreitende Erbschaftsplanung

Sie können das Recht des Landes Ihrer Staatsangehörigkeit zu dem für Sie geltenden Erbrecht bestimmen.

Ihre Erbschaft – juristisch auch als „Nachlass" bezeichnet – wird voraussichtlich von einer Behörde des EU-Landes, in dem Sie zuletzt gelebt haben, verwaltet – in der Regel ein Gericht oder ein Notar. Diese Behörde wird in den meisten Fällen das nationale Erbrecht anwenden.

Nach dem EU-Recht können Sie jedoch das Recht des Landes Ihrer Staatsangehörigkeit zu dem für Sie geltenden Erbrecht bestimmen – auch wenn dieses kein EU-Land ist.

Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie das Recht eines der betreffenden Länder als das maßgebliche Recht wählen.

Sie sollten Ihre Wahl in einem Testament oder einer gesonderten Erklärung ausdrücklich und eindeutig festhalten. Um gültig zu sein, muss Ihr Schriftstück

  • die Anforderungen des Landes erfüllen, in dem Sie zuletzt gelebt haben, oder
  • dem Recht des Landes Ihrer Staatsangehörigkeit entsprechen, falls Sie sich dafür entscheiden.

Ablehnung Ihrer Rechtswahl durch Behörden

  • Die EU-Erbrechtsvorschriften gelten nicht in Dänemark und Irland. Wenn Ihre Erben sich für die Regelung Ihrer Erbschaft durch eine Behörde in diesen Ländern entscheiden, wird Ihre Rechtswahl evtl. nicht berücksichtigt. Allerdings können dänische und irische Staatsbürger/innen diese EU-Vorschriften geltend machen und für die Verwaltung ihrer Erbschaft in einem anderen EU-Land als Dänemark bzw. Irland das Recht ihres Landes als maßgebend bestimmen.
  • Die Behörde des mit dem Erbschafts- oder Nachlassverfahren betrauten EU-Landes kann sich weigern, Bestimmungen des Erbrechts Ihres Landes anzuwenden, die im Widerspruch zur eigenen öffentlichen Ordnung stehen. Sie könnten beispielsweise eine unterschiedliche Behandlung ehelicher und nicht ehelicher Erben oder die Diskriminierung von Erben nach dem Geschlecht ablehnen.

Reichweite des anwendbaren Erbrechts

Das in Ihrem Fall anwendbare nationale Erbrecht regelt unabhängig davon, ob es sich um das Recht des EU-Landes, in dem Sie zuletzt gelebt haben, oder das Recht Ihres Heimatlandes handelt, die Rechtsnachfolge in Bezug auf all Ihre beweglichen Güter (Fahrzeug, Bankkonto usw.) und unbeweglichen Vermögenswerte (Immobilien), wo immer sich diese befinden.

Dieses nationale Recht regelt u. a.:

  • wer in Ihrem Fall die Erbberechtigten sind, beispielsweise Ihr Ehegatte/Lebenspartner, Ihre Kinder, Ihre Eltern
  • ob Sie ein Familienmitglied enterben können
  • ob für bestimmte Personen ein Pflichtteilsanspruch besteht, beispielsweise für Ihre Kinder
  • ob etwaige Schenkungen zu Ihren Lebzeiten vor der Übertragung Ihres Nachlasses an Ihre Erben diesem wieder zugeschlagen werden sollten
  • den Übergang des Eigentums an Ihren Vermögenswerten auf Ihre Erben
  • die Befugnisse Ihrer Erben, der Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, darunter die Bedingungen für den Verkauf von Vermögenswerten und die Auszahlung etwaiger Gläubiger
  • die Übernahme bzw. den Übergang etwaiger Schulden
  • die Aufteilung Ihrer Vermögenswerte auf Ihre Erben

Die EU-Erbrechtsvorschriften legen nicht fest, welche Behörde betraut wird und welches Recht für bestimmte Aspekte Ihres Nachlasses gilt, darunter

  • die von Ihren Erben zu entrichtende Erbschaftsteuer
  • Ihr Familienstand (zum Beispiel, wer Ihr letzter Ehegatte war)
  • der für Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft geltende Güterstand, d. h. wie Ihr Eigentum nach dem Tod Ihres Ehegatten/Lebenspartners aufzuteilen ist
  • unternehmensrechtliche Fragen, z. B. der Umgang mit Firmenanteilen in Ihrem Besitz

Fallbeispiel

Brian ist ein irischer Rentner, der nach Eintritt in den Ruhestand nach Frankreich gezogen ist, wo er ein Haus besitzt. Dort lebt er seit mehr als 8 Jahren – die letzten 5 Jahre zusammen mit seiner Partnerin Anne.

Da Brian in Frankreich gelebt hat, kann es für seine Erben vorteilhaft sein, einen Notar in Frankreich mit der Abwicklung der Erbschaft zu betrauen, und im Prinzip regelt das französische Recht Brians Erbsache – also wer erbberechtigt ist, welcher Pflichtteil für Brians Kinder zu reservieren ist und welche Ansprüche Anne hat, mit der er nicht verheiratet war.

Das irische Recht gibt Brian mehr Freiheit bei der Entscheidung darüber, wer sein Vermögen erben soll. Deshalb gibt er in seinem Testament an, dass für seine Erbschaft das irische Recht gelten soll, und bestimmt Anne zur Alleinerbin seines Anwesens in Frankreich.

Mehr zum nationalen Erbrecht

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Abwicklung grenzüberschreitender Erbsachen

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EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 06/10/2023
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