Letzter Stand: 3/2013
Die Zivilehe (eine Ehe, die die rechtlichen Anforderungen erfüllt, aber keinen religiösen Hintergrund hat) wird in allen EU-Ländern anerkannt.
Für andere Partnerschaften als die Ehe, wie etwa eingetragene Partnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften, gelten unterschiedliche Regelungen.
Die Regelungen und Verfahren rund um die Ehe sind von Land zu Land unterschiedlich. Die bedeutendsten Unterschiede betreffen
Wenn verschiedene EU-Länder beteiligt sind – etwa, weil Ihr Partner eine andere Staatsangehörigkeit hat oder weil Sie vorhaben, nach der Hochzeit ins Ausland zu ziehen – sollten Sie sich informieren, das Recht welchen Landes für Ihre Ehe und für Ihren ehelichen Güterstand gilt. Dies hat wichtige Folgen für Ihre Rechte und Pflichten als Ehepartner.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Wohnsitzland heiraten, sollten Sie sich bei den Behörden in beiden Ländern informieren, welche Formalitäten erforderlich sind, damit Ihre Ehe in beiden Ländern uneingeschränkt gültig und wirksam ist. Eventuell ist dafür eine Eintragung oder Veröffentlichung erforderlich.
Theoretisch ist gewährleistet, dass Ihre Ehe in allen anderen EU-Ländern anerkannt wird. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt für gleichgeschlechtliche Ehen.
Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Heimatland heiraten, ist es ratsam, die Ehe beim Konsulat Ihres Heimatlandes in dem Land, in dem Sie leben, eintragen zu lassen.
Wenn Sie zum Arbeiten in ein anderes EU-Land ziehen, darf Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau Sie dorthin begleiten und mit Ihnen dort leben, wenn er oder sie Staatsbürger/-in eines EU-Landes ist. Für Ehepartner ohne EU-Staatsangehörigkeit gelten andere Regelungen.
Emma, belgische Staatsangehörige, hat in Belgien die Französin Carine geheiratet. Als Emma aus beruflichen Gründen nach Deutschland ziehen muss, begleitet Carine sie. Da gleichgeschlechtliche Ehen nach deutschem Recht nicht rechtskräftig sind, werden sie von den deutschen Behörden nicht als verheiratetes Paar anerkannt.
Da in Deutschland aber eingetragene Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren anerkannt werden, stehen Emma und Carine dieselben Rechte zu wie anderen eingetragenen Partnern nach deutschem Recht.