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Letzter Stand: 3/2013
Unterhaltspflichten sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Die Höhe der Unterstützung ist nicht überall dieselbe. Wenn Sie jedoch gegenüber einer Person in einem anderen EU-Land Unterhaltszahlungen leisten oder von einer solchen Person Unterhaltszahlungen empfangen müssen, so gelten dafür bestimmte EU-Vorschriften.
Mit Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen können Sie hauptsächlich fbefassen:
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung Ihres früheren Partners gemeinsam entscheiden, welches Gericht in Ihrem Fall urteilen soll, außer wenn der Streitfall Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind betrifft, das noch nicht 18 Jahre alt ist.
Sind zwei oder mehr EU-Länder beteiligt, so gilt für Unterhaltsstreitfragen nicht zwangsläufig das Recht des Landes, in dem Sie den Antrag auf Unterhalt einreichen können.
Informieren Sie sich, welches Recht für Ihre Unterhaltsstreitfrage gilt
EnglishespañolFrançaisitalianopolski, wie Rechtskollisionen gelöst werden können und was die Folgen wären.
Die für Unterhaltsfragen zuständige zentrale Behörde
in dem EU-Land, in dem Sie leben, kann Ihnen helfen, im Ausland eine Unterhaltsforderung einzureichen.
Wenn Sie ein in einem EU-Land ausgesprochenes Unterhaltsurteil in einem anderen EU-Land als vollstreckbar erklären lassen wollen, so gibt es dafür ein vereinfachtes Verfahren.
Die für Unterhaltsfragen zuständige zentrale Behörde
in dem EU-Land, in dem Sie leben, kann Ihnen auch helfen, eine Unterhaltsforderung durchzusetzen.
Informieren Sie sich über das Vollstreckungsverfahren, das vereinfachte Verfahren und die jeweils zuständigen Behörden in den einzelnen EU-Ländern: