Fragen und Antworten - Unverheiratete Paare

NEIN - Wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie in einer langfristigen Partnerschaft leben, sind alle EU-Länder verpflichtet, Ihrem Partner/Ihrer Partnerin die "Einreise zu erleichtern".

Wie dieser Nachweis genau aussehen muss, ist in den Gesetzen der einzelnen Länder oft nicht ausgeführt. Ihrem Partner/Ihrer Partnerin könnten also die Einreise und Aufenthaltsrechte immer noch verweigert werden.

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Zuletzt überprüft: 06/05/2022
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