Fragen und Antworten - Elterliche Verantwortung

JA - Jede beteiligte Partei kann verlangen, dass ein Urteil über elterliche Verantwortung, das in einem Land gefällt wurde, in einem anderen EU-Land anerkannt und durchgesetzt wird.

JA - Dies ist in Ausnahmefällen möglich, wenn das Kind eine besondere Verbindung zu dem anderen Land hat und die Übertragung dem Wohl des Kindes dient.

NEIN - Nur der erste Gerichtshof, bei dem der Antrag auf Scheidung eingereicht wurde, kann sich mit Fragen in Bezug auf Ihre Scheidung (oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes), darunter die elterliche Zuständigkeit und Besuchsrechte, befassen.

Sie müssen also dieses Gericht in Luxemburg bemühen – es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Kinder ein besonderes Band mit Frankreich haben.

JA - Denn wenn Sie die Kinder mitnehmen, würde ihm dies die Fürsorge entsprechend der Sorgeregelung erschweren – rechtlich könnte eine Mitnahme sogar als Kindesentführung gelten.

Sie würden auch dann seine Zustimmung benötigen, wenn Sie das volle Sorgerecht besäßen – und sei es nur, um sein Besuchsrecht zu ehrerbieten.

Sie haben jedoch eine andere Möglichkeit: Sie könnten eine Änderung des Sorgerechts oder der Besuchsregelungen beantragen. Ist das Gericht der Ansicht, dass dies im besten Interesse der Kinder wäre, kann es eine solche Änderung genehmigen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 26/04/2022
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