Ich bin Belgier, und mein Vater ist kürzlich wieder nach Luxemburg gezogen, wo er ursprünglich herkommt. Kann ich beantragen, dass das Urteil, das ein belgisches Gericht über die elterliche Verantwortung meines Vaters (die Zahlung von Unterhalt) gefällt hat, in Luxemburg anerkannt und vollstreckt wird?
JA - Jede beteiligte Partei kann verlangen, dass ein Urteil über elterliche Verantwortung, das in einem Land gefällt wurde, in einem anderen EU-Land anerkannt und durchgesetzt wird.
Kann eine Rechtssache über die elterliche Verantwortung an ein Gericht in einem anderen EU-Land übertragen werden?
JA - Dies ist in Ausnahmefällen möglich, wenn das Kind eine besondere Verbindung zu dem anderen Land hat und die Übertragung dem Wohl des Kindes dient.
Meine Frau ließ sich vor einigen Jahren in Luxemburg von mir scheiden. Das Gericht sprach ihr das Sorgerecht zu, aber sie verweigert mir mein Besuchsrecht. Ich lebe in Frankreich – kann ich die Angelegenheit dort vor Gericht bringen?
NEIN - Nur der erste Gerichtshof, bei dem der Antrag auf Scheidung eingereicht wurde, kann sich mit Fragen in Bezug auf Ihre Scheidung (oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes), darunter die elterliche Zuständigkeit und Besuchsrechte, befassen.
Sie müssen also dieses Gericht in Luxemburg bemühen – es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Kinder ein besonderes Band mit Frankreich haben.
Mein früherer Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder. Mir wird jetzt eine Stelle in einem anderen EU-Land angeboten. Brauche ich die Zustimmung des Vaters, um die Kinder mitzunehmen?
JA - Denn wenn Sie die Kinder mitnehmen, würde ihm dies die Fürsorge entsprechend der Sorgeregelung erschweren – rechtlich könnte eine Mitnahme sogar als Kindesentführung gelten.
Sie würden auch dann seine Zustimmung benötigen, wenn Sie das volle Sorgerecht besäßen – und sei es nur, um sein Besuchsrecht zu ehrerbieten.
Sie haben jedoch eine andere Möglichkeit: Sie könnten eine Änderung des Sorgerechts oder der Besuchsregelungen beantragen. Ist das Gericht der Ansicht, dass dies im besten Interesse der Kinder wäre, kann es eine solche Änderung genehmigen.