Letzter Stand: 3/2013
Wenn Ihr früherer Partner mit Ihrem Kind unerlaubterweise (ohne Ihre Zustimmung oder entgegen einer Entscheidung eines Gerichts in dem EU-Land, in dem Sie und Ihr Kind leben) in ein anderes EU-Land reist, können Sie vor Gericht gehen, um das Kind zurückbringen zu lassen.
Für internationale Kindesentführungen zuständige zentrale Behörden
EnglishespañolFrançaisitalianopolski können Ihnen helfen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Wenn das Verfahren in dem Land, in das das Kind gebracht wurde, eingeleitet ist, wird das dortige Gericht – falls alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind – anordnen, dass das Kind zurückzubringen ist.
Ausnahmeregelungen können gelten,
Theoretisch sollten sowohl Sie als auch das Kind Gelegenheit erhalten, während des Verfahrens vom Gericht gehört zu werden.
Sie können eine in der EU getroffene Sorgerechtsentscheidung nicht aufheben lassen, indem Sie das Kind ins Ausland entführen und von dem dortigen Gericht eine neue Sorgerechtsentscheidung verlangen.
Wenn Sie eine Sorgerechtsentscheidung aufheben lassen möchten, müssen Sie sich an das Gericht wenden, das die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat.
Ausnahmen
Diese Regeln gelten weder für Dänemark noch für die Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz).
Dänemark, Island, Norwegen und die Schweiz haben jedoch das Haager Übereinkommen von 1980 über Kindesentführung
EnglishespañolFrançaisitalianopolski unterzeichnet. Kindesentführungen, an denen eines dieser Länder beteiligt ist, werden im Rahmen dieses Übereinkommens oder anderer internationaler Abkommen behandelt.
Irena and Vincenzo lebten 14 Jahre lang in Italien. Nun lassen sie sich scheiden. Im Jahr 2007 sprach ein italienisches Gericht Vincenzo das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Alessandra zu und ordnete an, dass Alessandra vorübergehend in einem Kinderheim in Pisa untergebracht wird. Noch am selben Tag verließ Irena Italien und fuhr mit ihrer Tochter nach Slowenien.
Ein slowenisches Gericht erkannte das in Italien gefällte Urteil an und entschied, dass Alessandra zurück zu ihrem Vater gebracht werden muss, doch Irena widersetzte sich dieser Entscheidung.
Im Hinblick auf das Wohl des Kindes sprach das slowenische Gericht Irena das vorübergehende Sorgerecht für Alessandra zu und begründete diese Entscheidung damit, dass der Aufenthalt in einem italienischen Kinderheim Alessandra nachhaltig traumatisieren könnte. Außerdem hatte Alessandra erklärt, dass sie während des Gerichtsverfahrens bei ihrer Mutter in Slowenien bleiben möchte.
Vincenzo erhob Einspruch gegen die Entscheidung des slowenischen Gerichts und gewann. Alessandra wurde also nach Italien zurückgebracht.