Navigationsleiste

Wissenschaftler

Letzter Stand: 12/2011

Steuern

Steuerbefreiung

Wenn Sie zum Arbeiten in ein anderes Land umziehen, zahlen Sie in der Regel auch dort Ihre Steuern.

Für Wissenschaftler in der EU besteht jedoch in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Steuern weiterhin in ihrem Heimatland zu entrichten.

Dies trifft beispielsweise zu, wenn Sie ein Doktorand sind oder wenn Sie Ihr Einkommen von einer öffentlichen Einrichtung in Ihrem Heimatland beziehen. In diesem Fall fällt Ihr Einkommen unter die bilateralen Steuerabkommen zwischen Ihrem Heimatland und dem Land, in dem Sie Ihren neuen Wohnsitz haben.

Durch diese soll eine etwaige Doppelbesteuerung vermieden werden; zu diesem Zweck müssen Sie jedoch einige Formulare ausfüllen, bevor Sie umziehen.

Steuern zahlen als Post-Doktorand

In der Forschung tätige Post-Doktoranden müssen in der Regel in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, Steuern zahlen, entweder als Mitarbeiter einer dort ansässigen Hochschule/Forschungseinrichtung, oder als Selbständige, die in Zusammenarbeit mit derartigen Einrichtungen forschen.

Steuerlage nach Ländern

Da die Bedingungen der Doppelbesteuerungsabkommen stark variieren können, informieren Sie sich bitte über die Steuerlage in dem Land, in das Sie umziehen möchten:

Wählen Sie :

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?

Footnote

In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen

Retour au texte en cours.