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Letzter Stand: 12/2011
Wissenschaftler in der EU haben das Recht, durch nationale Stipendien und Zuschüsse finanzierte Weiterbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, selbst wenn sie nicht Bürger oder Einwohner des betreffenden Landes sind.
Mithilfe von Finanzierungsmaßnahmen der EU könnte auch Ihre Ausbildung oder Ihr beruflicher Werdegang als Wissenschaftler gefördert werden:
in einem anderen EU-Land
bzw. nach ihrer Rückkehr nach Europa
im Anschluss an einen Aufenthalt außerhalb der EU
während ihres Aufenthalts in der EU
(Netzwerke, die junge Wissenschaftler einstellen und Weiterbildungsangebote bieten)
Andere Stellen in der europäischen Forschung/Marie-Curie-Stipendien
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In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen