Fragen und Antworten - Vertragsinformationen

NEIN. In diesem Fall können Sie sich nur auf die Informationen stützen, die Sie zum Zeitpunkt des Kaufs hatten, sowie auf die Bestimmungen im Vertrag und die Gesetze des EU-Landes, in dem der Verkäufer wohnt.
NEIN. Händler, die diese Art des telefonischen Kundendienstes anbieten, dürfen dafür nicht mehr als den Grundtarif für Telefongespräche berechnen.
NEIN. Sie hätten vor dem Herunterladen der Software auf den Internetseiten des Händlers nachschauen müssen. Den Informationen über digitale Inhalte muss eindeutig zu entnehmen sein, mit welcher Hard- und Software sie kompatibel sind und welche technischen Schutzvorrichtungen gegebenenfalls eingebaut sind – zum Beispiel zur Beschränkung des Rechts der Verbraucher, Kopien anzufertigen.

Sie können vom Kauf digitaler Inhalte (z. B. Musik oder Videos zum Herunterladen) zurücktreten – aber nur solange das Herunterladen noch nicht begonnen hat.
Sie können sich an das örtliche ECC-net in Ihrem Land oder in dem Land wenden, in dem Sie Ihren Kauf getätigt haben. Das Netz FIN-NET bemüht sich um eine außergerichtliche Beilegung finanzieller Streitigkeiten, die mehr als ein Land betreffen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 20/11/2023
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