Kann ich mich auf das EU-Recht berufen, wenn ich etwas von einer Privatperson und nicht von einem gewerblichen Händler gekauft habe?
NEIN. In diesem Fall können Sie sich nur auf die Informationen stützen, die Sie zum Zeitpunkt
des Kaufs hatten, sowie auf die Bestimmungen im Vertrag und die Gesetze des EU-Landes,
in dem der Verkäufer wohnt.
Meine vor wenigen Monaten gekaufte neue Kamera funktioniert nicht mehr. Der Anruf beim Helpdesk des Händlers war sehr teuer. Ist dies akzeptabel?
NEIN. Händler, die diese Art des telefonischen Kundendienstes anbieten, dürfen dafür nicht
mehr als den Grundtarif für Telefongespräche berechnen.
Ich habe online Software gekauft. Nachdem ich sie heruntergeladen hatte, habe ich festgestellt, dass sie mit meiner Hardware unvereinbar war. Diese Inkompatibilität war auf den Internetseiten des Händlers angegeben. Ich habe den Verkäufer um eine Erstattung gebeten. Habe ich ein Recht darauf?
NEIN. Sie hätten vor dem Herunterladen der Software auf den Internetseiten des Händlers
nachschauen müssen. Den Informationen über digitale Inhalte muss eindeutig zu entnehmen
sein, mit welcher Hard- und Software sie kompatibel sind und welche technischen Schutzvorrichtungen
gegebenenfalls eingebaut sind – zum Beispiel zur Beschränkung des Rechts der Verbraucher,
Kopien anzufertigen.
Sie können vom Kauf digitaler Inhalte (z. B. Musik oder Videos zum Herunterladen) zurücktreten – aber nur solange das Herunterladen noch nicht begonnen hat.
Sie können vom Kauf digitaler Inhalte (z. B. Musik oder Videos zum Herunterladen) zurücktreten – aber nur solange das Herunterladen noch nicht begonnen hat.