Zahlungen, Überweisungen und Schecks

Ihre Bank darf Ihnen für Zahlungen in Euro in der gesamten EU nicht mehr berechnen als für gleichwertige nationale Transaktionen.

Darunter fallen

  • Überweisungen zwischen Bankkonten in verschiedenen EU-Ländern
  • Abhebungen von Geld-/Bankautomaten in EU-Ländern
  • Zahlungen per Debit- oder Kreditkarte innerhalb der EU
  • Lastschriften

Banken mit Sitz in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums müssen sich ebenfalls an diese Regel halten und dürfen Ihnen für Zahlungen in Euro – länderübergreifend oder in einem anderen EU-Land – nicht mehr berechnen als für eine Zahlung im Inland in der Landeswährung.

Fallbeispiel

Zahlungen in Euro kosten genauso viel wie Inlandszahlungen

Jakub lebt in Tschechien und hat ein tschechisches Bankkonto. Seine Bank berechnet ihm 5 Kč, wenn er innerhalb Tschechiens einen Betrag in tschechischen Kronen überweist.

Nach seinem letzten Urlaub musste Jakub allerdings 150 € auf das Bankkonto eines Freundes in Frankreich überweisen. Für diese Transaktion durfte ihm seine Bank nicht mehr berechnen als für eine Banküberweisung in tschechischen Kronen innerhalb Tschechiens, also 5 Kč oder den Gegenwert in Euro.

Sichere Online-Zahlungen

Bei Online-Zahlungen von mehr als 30 Euro müssen Sie sich mit einer Kombination aus mindestens zwei Erkennungsmerkmalen legitimieren:

  • mit Ihrem Mobiltelefon oder Kartenleser (persönliche Gegenstände) UND Ihrem PIN oder Passwort (persönliche Informationen)
  • mit Ihrem Mobiltelefon oder Kartenleser (persönliche Gegenstände) UND Ihrem Fingerabdruck (körperliches Erkennungsmerkmal)
  • mit Ihrem PIN oder Passwort (persönliche Informationen) UND Ihrem Fingerabdruck (körperliches Erkennungsmerkmal)

Dies erhöht die Sicherheit der Zahlungsvorgänge.

Gebühren für die Verwendung einer Karte

Wenn Sie in der EU etwas mit Ihrer Kredit- oder Bankkarte bezahlen, dürfen Händler oder Banken Ihnen keine Zusatzentgelte (Preisaufschläge) berechnen, nur weil Sie eine bestimmte Karte benutzen. Diese Regel gilt für alle Käufe (in Läden und online) in Ihrem Heimatland oder in einem anderen EU-Land.

Warnhinweis

Die EU-Vorschriften über Zahlungsdienste gelten nicht für Kredit- und Bankkarten nach dem Drei-Parteien-Verfahren (wie American Express und Diners Club) sowie für Geschäftskarten, bei denen das Konto Ihres Arbeitgebers belastet wird, sodass Ihnen für die Verwendung dieser Karten gegebenenfalls zusätzliche Gebühren berechnet werden.

Hinweis: Wenn Sie in einer anderen EU-Währung als dem Euro bezahlen, kann Ihnen Ihr Kartenaussteller für die Nutzung Ihrer Karte in einem anderen Land immer noch Umtauschgebühren berechnen. Der Kartenaussteller, Ihre Bank, der Händler oder die Website müssen Sie jedoch auf die Gebühren hinweisen, bevor Sie dem Kauf zustimmen. Ihr Kartenaussteller muss Sie außerdem in den Geschäftsbedingungen sowie auf einer leicht zugänglichen elektronischen Plattform (Kunden-Website oder Homebanking-App) über die Gebühren informieren.

Fallbeispiel

Sie sollten für die Nutzung Ihrer Karte nicht extra bezahlen müssen

Clara aus Österreich wollte Flugscheine im Internet kaufen. Sie wählte ihre Flugtickets auf der Webpräsenz der Fluggesellschaft und wollte zahlen. Nach Eingabe ihrer Kreditkartendaten erhöhte die Fluggesellschaft jedoch die Kosten als Entgelt für die Verwendung einer Kreditkarte um 10 €.

Clara wandte sich an ihr örtliches Europäisches Verbraucherzentrum, das sich bei der Fluggesellschaft beschwerte. Die Fluggesellschaft erstattete ihr den Betrag von 10 Euro für die Buchung und passte ihr Buchungsverfahren durch Streichung des illegalen Preisaufschlags an.

Karten- und Zahlungsbetrug

Die EU-Regeln begrenzen den Betrag, den Sie zahlen müssen, wenn Sie Opfer eines Karten- oder Zahlungsbetrugs wurden – wenn also Ihre Karte oder Ihr Konto ohne Ihr Einverständnis belastet wurde. In allen Fällen müssen Sie höchstens 50 Euro der Kosten der betrügerischen Zahlungen tragen.

Waren Sie sich jedoch des Verlustes, des Diebstahls oder der Veruntreuung von Geldern nicht bewusst (wenn also Ihr Konto gehackt oder Ihre Karte kopiert und ohne Ihr Wissen belastet wurde), müssen Sie nichts zahlen. Ihre Bank oder Ihr Kartenaussteller sollten dann alle Kosten tragen. Diese Regel gilt auch, wenn Bankpersonal für den Verlust verantwortlich war.

Gesperrte Beträge auf Ihrer Karte

Bei der Buchung eines Hotels oder eines Mietwagens werden manchmal Ihre Kartendaten verlangt, um Ihre Buchung zu bestätigen. Der Händler kann bei Ihrer Buchung auch verlangen, einen bestimmten Geldbetrag auf Ihrer Karte zu sperren. Damit reserviert er sich einen Teil Ihres Kreditrahmens oder Ihres Kontostands zur Deckung von Kosten, die für Sie voraussichtlich noch anfallen, wie etwa Zimmerservice, oder von möglichen Schäden an einem Mietwagen.

Der Händler muss Sie über seine Absicht informieren, einen Betrag auf Ihrer Kreditkarte zu sperren, und Sie müssen dafür und für den genauen zu sperrenden Betrag Ihre Zustimmung geben.

Sobald Sie die tatsächliche Zahlung geleistet haben – z. B. wenn Sie aus Ihrem Hotel auschecken und mit Ihrer Kreditkarte Ihr Zimmer bezahlen, oder wenn Sie Ihren Mietwagen zurückbringen und die Endrechnung bezahlen – muss die Bank den gesperrten Betrag auf Ihrer Kreditkarte unmittelbar freigeben.

Fallbeispiel

Gesperrte Beträge müssen freigegeben werden, sobald Sie zahlen

Boris aus Ungarn reiste für das Wochenende mit seiner Freundin nach Venedig. Bei ihrer Ankunft nahm das Hotel Boris Kreditkartendaten auf. Das Hotel informierte Boris, dass es gerne 500 Euro sperren würde, um seine Buchung und eventuelle Nutzung der Minibar und des Restaurants zu decken. Boris war damit einverstanden.

Beim Verlassen des Hotels zahlte Boris seine Rechnung mit seiner Kreditkarte. Eine Woche später wollte er Flüge mit seiner Kreditkarte buchen, stellte aber fest, dass darauf noch 500 Euro gesperrt waren. Er beschwerte sich telefonisch beim Hotel, das sich für den Fehler entschuldigte und die Bank unmittelbar aufforderte, den gesperrten Betrag freizugeben.

IBAN-Diskriminierung

Wenn Sie Rechnungen, Online-Käufe oder Ihre Steuern per SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift begleichen oder auf dieselbe Art Steuererstattungen, Abeitslosenunterstützung oder andere Leistungen erhalten möchten, darf Ihnen dies nicht verweigert werden, wenn Sie Ihr Konto in einem anderen EU-Land haben als die Gegenpartei. Dies gilt jedoch nur, wenn die Gegenpartei solche Transaktionen von inländischen Konten akzeptiert. Über IBAN-Diskriminierung können Sie sich bei der zuständigen Behörde en im EU-Land der jeweiligen Gegenpartei beschweren.

Lastschriften

Wenn Sie eine Einzugsermächtigung von Ihrem Bankkonto eingerichtet haben, kann es vorkommen, dass eine Zahlung irrtümlich erfolgt oder ein falscher Betrag eingezogen wird – etwa, wenn Sie einen Vertrag gekündigt haben, aber die Lastschrift noch nach Vertragsende erfolgte. In solchen Fällen haben Sie Anrecht auf Rückerstattung innerhalb von 8 Wochen. Dies gilt für alle Lastschriften, ob in Ihrem Heimatland oder länderübergreifend in der EU.

Nötige Schritte bei einem Problem

Bei Problemen mit EU-internen Zahlungen sollten Sie sich an Ihre Bank oder Ihren Kartenaussteller wenden. Diese müssen Ihre Beschwerde innerhalb von 15 Tagen (oder in bestimmten Sonderfällen in bis zu 35 Tagen) schriftlich beantworten. Außerdem sollte Ihnen ein formelles Beschwerdeverfahren offenstehen.

Hilfe für die Durchsetzung Ihrer Rechte erhalten Sie beim FIN-NET Als externen Link öffnen bei Problemen mit Finanzdienstleistern, und beim EVZ-Netz bei Problemen mit Händlern.

Fälle von IBAN-Diskriminierung können Sie auch hier en melden. So kann die Europäische Kommission mitverfolgen, welche Beschwerden über IBAN-Diskriminierung bei den zuständigen Behörden eingegangen sind, und bei der Beilegung helfen.

Schecks

Die Rechtsvorschriften der EU zu Bankgebühren für internationale und nationale Zahlungen gelten nicht für Schecks.

Für das Einlösen von Schecks aus dem EU-Ausland werden bisweilen sehr hohe Transaktionsgebühren verlangt. Außerdem werden Schecks in vielen Ländern nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 20/11/2023
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