Übernahme
Letzter Stand 07/2011
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Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens ist eine erwägenswerte Alternative zur Neugründung. Ein bereits etablierter Ruf sowie vorhandene Produktionsstrukturen und Kundennetze eines bestehenden Unternehmens erleichtern den Start als Unternehmer.
Eine Generation von Unternehmensgründern nähert sich dem Rentenalter: Etwa ein Drittel von ihnen – dies entspricht rund 690 000 Unternehmen und 2,8 Millionen Arbeitsplätzen – wird in den nächsten Jahren in den Ruhestand treten. Viele Unternehmer sind daher auf der Suche nach Nachfolgern.
In Europe werden jedes Jahr rund 450 000 Firmen übertragen. Schätzungsweise ein Drittel davon scheitert wegen Ineffizienzen in den Rechts-, Steuer- und Finanzsystemen oder Schwächen und Transparenzmängeln der Transfermärkte, wobei 600 000 Arbeitsplätze verlorengehen.
Um die Übertragung von Unternehmen zu vereinfachen, hat die Europäische Kommission den Behörden der EU-Länder eine Reihe von Maßnahmen empfohlen.
2011 legte die Kommission eine Mitteilung zur Überprüfung des „Small Business Act“ vor, worin sie die EU-Staaten aufrief,
- nutzerfreundliche und von vielen Systemen unterstützte elektronische Marktplätze sowie Datenbanken für zur Übertragung anstehende Unternehmen einzurichten;
- die Zahl der erfolgreichen Unternehmensübertragungen zu steigern, indem sie Schulungs- und Fördermaßnahmen sowie Informationskampagnen durchführen, um die Betroffenen für die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Vorbereitung der Unternehmensübertragung zu sensibilisieren,
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Überprüfung des „Small Business Act“






















[122 KB] vorzunehmen.
Den Zugang zu Finanzmitteln sicherstellen
Für die Übernahme eines Unternehmens ist eine höhere Finanzierung erforderlich als für die Gründung eines Unternehmens. Darlehen, Bürgschaften und Hilfen für die Anfangsphase sollten nicht nur für die Gründung von neuen Unternehmen, sondern auch für die Übernahme von bestehenden Unternehmen gewährt werden. Die Unternehmensinhaber müssen besser über Mezzanine-Finanzierungen (Kombination von Eigen- und Fremdkapital) informiert werden, die für Unternehmensübertragungen besonders geeignet sind.
Sensibilisierungsmaßnahmen und Förderung des Mentoring
Die Übertragung von Unternehmen an neue Inhaber könnte wesentlich häufiger reibungslos vollzogen werden, wenn sie bereits im Vorfeld sorgfältig geplant würde – nicht nur von den bisherigen Unternehmensinhabern, sondern auch von ihren Nachfolgern. Ein neuer Unternehmensinhaber braucht zunächst einmal eine gewisse Zeit, um sich mit dem Unternehmen vertraut zu machen.
Da die operativen Abläufe zwangsläufig komplex sind, benötigen Unternehmensnachfolger in der Übergangszeit praktische Hilfe.
Die nationalen Behörden sollten Mentoring-Programme von Industrie- und Handelskammern, Handwerksverbänden und ähnlichen Einrichtungen aktiv fördern und unterstützen.
Transparente Börsen für Unternehmensübertragungen organisieren
Die Vermittlung zwischen potenziellen Käufern und Verkäufern muss durch ein Angebot an transparenten Dienstleistungen unterstützt werden. Datenbanken, in denen lediglich die zum Kauf angebotenen Unternehmen aufgeführt werden, reichen dazu nicht aus; vielmehr muss ein umfassender Vermittlungsservice angeboten werden, der die möglichst reibungslose Übertragung von Unternehmen partnerschaftlich begleitet.
Übertragungsfreundliche Steuersysteme gewährleisten
Hier besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten:
- Steuerbefreiungen für Erlöse aus dem Verkauf von Unternehmen (insbesondere dann, wenn die Erlöse wieder in andere Unternehmen investiert oder zur Alterssicherung der Unternehmer eingesetzt werden)
- Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts (bei Übertragungen innerhalb der Familie)
- Steuerbefreiungen für Beschäftigte, die in ihr Unternehmen investieren (bei Übernahme durch die Arbeitnehmer)
Die Europäische Kommission kam 2006 in einer Mitteilung zu dem Schluss, dass fast die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten ihre diesbezüglichen Empfehlungen aus dem Jahr 1994 bis dahin nicht umgesetzt hatten. In allen Mitgliedstaaten besteht noch Handlungsbedarf bei der Erleichterung von Unternehmensübertragungen.
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Die Politik der EU bezüglich Unternehmensübertragungen
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Unternehmensübertragungen – Referenzdokumente
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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