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Übernahme - Österreich

Letzter Stand 09/2012

Rechtliche Anforderungen

Die wichtigsten Gesetze für eine Betriebsübernahme in Österreich sind das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB) und die österreichische Gewerbeordnung (GewO).

Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) hilft, bei Neugründung und Übernahme von Betrieben Kosten zu sparen.

Das Firmenbuchgesetz legt den Inhalt und Zweck des Firmenbuchs und die mit ihm verbundenen Verpflichtungen fest.

Vor der Übernahme eines Unternehmens müssen folgende Punkte bedacht werden:

Arten der Übernahme

Unternehmen können folgendermaßen übernommen werden:

  • durch Schenkung;
  • als Teil einer Erbschaft;
  • durch Kauf;
  • durch Übertragung;
  • durch Rentenzahlungen;
  • als Teil eines Pachtvertrages.

Stufen des Übernahmeprozesses

Einzelunternehmen können üblicherweise zu einem Festpreis erworben werden. Bei Kapitalgesellschaften ist die Rechtsform maßgeblich.

Bei Personengesellschaften kann nur dann ein Teil des Unternehmens verkauft werden, wenn dies ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist oder alle Gesellschafter zustimmen.

Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung gibt es zwei Verfahren:

  • Übertragung der Vermögenswerte des Unternehmens (Veräußerung): Das Unternehmen oder Teile davon werden im Rahmen mehrerer Transaktionen zur Übertragung der einzelnen Vermögenswerte veräußert;
  • Übertragung von Anteilen an die für das Unternehmen verantwortlichen Parteien (Abtretung): Der Gesellschaftsvertrag legt fest, ob die Anteile des Unternehmens als Ganzes oder einzeln veräußert werden können.

In den Ruhestand eintretende Unternehmer müssen die Übertragung ihres Unternehmens vorab planen.

Bestimmte Standardvorschriften bei der Übernahme eines Unternehmens sind identisch mit den Anforderungen bei der Gründung eines neuen Unternehmens.

Verwaltungsverfahren

Anmeldung

Die folgenden Schritte sind zur Übernahme eines Unternehmens erforderlich:

Eine Rechtsform muss gewählt werden:

Wenn die Rechtsform gewählt ist, muss das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) angemeldet werden.

Übertragung eines im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft.

Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt

Innerhalb der ersten vier Wochen muss das Gewerbe bei der Sozialversicherungsanstalt für gewerbliche Wirtschaft angemeldet werden.

Steuerliche Anmeldung

Innerhalb der ersten vier Wochen muss die gewerbliche Tätigkeit bei den Finanzbehörden angezeigt und eine Steuernummer beantragt werden.

Zusätzliche Verfahren

Als Umgründungen bezeichnet man Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüssen, Realteilungen und Spaltungen. Die Berechtigung zur Gewerbeausübung geht hierbei auf den Nachfolgeunternehmer über.

Falle eines Fortbetriebs wird der Gewerbebetrieb durch eine andere Person fortgeführt. Das Fortbetriebsrecht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Bei einem Betriebsübergang ändert sich der Arbeitgeber: Die Beschäftigungsverhältnisse gehen automatisch an den Erwerber über.

Wenn ein Unternehmen auf einen neuen Eigentümer übergeht, gehen auch die bestehenden Versicherungsverträge auf ihn über; beide Seiten haben jedoch die Möglichkeit, diese Verträge innerhalb bestimmter Fristen zu kündigen.

Zentrale Beratungsstellen (One-Stop-Shop)

Die Gewerbeanmeldung kann in Österreich bereits jetzt als One-Stop-Verfahren über das Gründerservice der Wirtschaftskammer erledigt werden. So kann der Gründer nach Inanspruchnahme der Gründungsberatung auch eine Gewerbeanmeldung durchführen lassen, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Informationen zur Betriebsübernahme für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet das Unternehmensserviceportal USP und die Wirtschaftskammer Österreich:

Programme

Die Österreichische Hotel und Tourismusbank bietet Förderungen für den Tourismussektor.

Das Austria Wirtschaftsservice (AWS) für unternehmensbezogene Wirtschafts und Innovationsförderung ist eine Förderstelle des Bundes. Er bietet eine Reihe von Förderungen zur Gründung und Übernahme von Unternehmen, einschließlich Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Netzwerk Enterprise Europe - Kontaktstellen

Das Enterprise Europe Network bietet Unternehmen durch seine Partner vor Ort Information und Beratung.

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Weitere Hilfe

Die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammern Österreichs ist ein Service der Jungen Wirtschaft und des Gründerservice. Sie berät sowohl Unternehmer, die ihren Betrieb übergeben wollen, wie auch jene, die an einer Betriebsübernahme interessiert sind.

Das Gründerservice der Wirtschaftskammern Österreichs unterstützt Unternehmensgründer, Betriebsnachfolger und Franchisenehmer.

Das WIFI - Unternehmerservice ist die Koordinationsstelle des bundesweiten Unternehmerservice-Netzwerkes (UNS) der Wirtschaftskammern Österreichs.

Die Junge Wirtschaft ist eine Interessenvertretung der österreichischen Jungunternehmer und bietet unter anderem auch ein Service zur Betriebsnachfolge.

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) ist die Dachorganisation für Steuerberater und Wirtschaftsexperten in Österreich und bietet auch Beratung für Jungunternehmer.