Gründung
Letzter Stand 05/2011
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Gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat ein Unternehmer nach dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit das Recht, in jedem beliebigen EU-Land ein Unternehmen zu gründen.
Dank elektronischer „einheitlicher Ansprechpartner“ und physischer „zentraler Anlaufstellen“ kann ein Unternehmer in der EU heute einfacher, schneller und billiger ein neues Unternehmen gründen.
Einheitliche Ansprechpartner
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die EU-Länder dazu, sämtliche Formalitäten zur Gründung eines Dienstleistungsunternehmens und zur Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zu vereinfachen. Seit Dezember 2009 gilt, dass Dienstleistungsunternehmen und unabhängige Dienstleister die Möglichkeit haben müssen, alle erforderlichen Formalitäten wie Genehmigungen, Bekanntmachungen und Umweltlizenzen online über einheitliche Ansprechpartner zu erledigen.
Die „einheitlichen Ansprechpartner“ sind Portale für elektronische Behördendienste, die die Behörden in jedem Land einrichten mussten. Wenden Sie sich an einen der „einheitlichen Ansprechpartner“,
- um detaillierte Informationen über die Geschäftstätigkeit im Ausland oder in Ihrem eigenen Land zu erhalten oder um
- Verwaltungsformalitäten bezüglich der Gründung eines Unternehmens oder des grenzüberschreitenden Angebots von Dienstleistungen zu erledigen.
- Einheitliche Ansprechpartner in den EU-Ländern
- Dienstleistungsrichtlinie
- Erbringung von Dienstleistungen – Europäische Union
Zentrale Anlaufstellen
Auf der Frühjahrstagung des Rates im Jahr 2006 einigten sich die nationalen Regierungen auf eine Reihe von Vereinfachungen, um Unternehmensgründungen überall in Europa zu beschleunigen und zu verbilligen. Gefordert wurden preiswertere und schnellere Verfahren und die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für alle Verwaltungsverfahren bei der Gründung eines Unternehmens.
Die genannten Absichten wurden im „Small Business Act“ bekräftigt, in dem sich die EU-Länder darüber hinaus verpflichtet haben, die Zeit für die Erteilung der erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen zu verkürzen.
Der Europäische Rat vom Dezember 2008 hat das Europäische Konjunkturprogramm verabschiedet, in dem gefordert wird, die Verfahren für Unternehmensneugründungen weiter zu vereinfachen.
Schließlich fügte die Kommission in ihrer Mitteilung über die Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa einige besondere Ziele hinzu.
Derzeit sind den EU-Ländern folgende Aufgaben gestellt:
- Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Verwaltungsangelegenheiten, bei denen Unternehmensgründer alle Formalitäten für die Unternehmensgründung erledigen können (Unternehmenseintragung, Steuer-, MwSt.- und Sozialversicherungsangelegenheiten usw.) – entweder vor Ort bei einer Verwaltungsstelle oder auf elektronischem Wege (über Internet) oder beides;
- Verkürzung des Zeitaufwands für die Eintragung eines neuen Unternehmens auf 3 Tage ;
- Senkung der Gebühren für Unternehmensgründungen auf unter 100 Euro.
Zwar wurden in allen Punkten Fortschritte erzielt, doch bestehen von Land zu Land weiterhin beträchtliche Unterschiede.
Die EU wird überprüfen, ob sich die Regierungen der Mitgliedstaaten an ihre Zusagen halten.
Weitere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Existenzgründung – neben möglichst einfachen Verwaltungsverfahren – sind eine tragfähige Unternehmensstrategie und eine solide Finanzierung.
- Zugang zu Finanzierungsmitteln
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