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Unternehmensstart

Selbst in ihrem Heimatland in der EU sehen sich potenzielle Unternehmer häufig mit aufwändigen, kostenintensiven oder komplizierten Verfahren zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit konfrontiert, die eher abschreckend wirken. Hier bieten jedoch Behörden und Unterstützungsnetze Hilfestellung.

Ein Beispiel hierfür sind die zentralen Anlaufstellen oder "One-Stop Shops " für alle Wirtschaftszweige sowie die einheitlichen Ansprechpartner für den Dienstleistungssektor, die die Formalitäten für die Eintragung von Unternehmen vereinfachen sollen. Sämtliche Formalitäten für die Eintragung eines neuen Unternehmens können hier bei einer Stelle erledigt werden, das spart Zeit und Geld.

Der in der EU geltende Grundsatz der Niederlassungsfreiheit ermöglicht es Unternehmern, außerhalb ihres EU‑Heimatlandes in jedem anderen EU‑Mitgliedstaat zu den gleichen Bedingungen ein Unternehmen zu gründen wie die Staatsbürger des betreffenden Landes. Genau wie die Staatsbürger des betreffenden Landes müssen sie dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen und unter anderem die Vorschriften für die Ausübung bestimmter Berufe einhalten, die erforderlichen Genehmigungen einholen und Qualifikationsnachweise vorlegen.

Anstelle der Neugründung eines Unternehmens bietet auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens eine attraktive Möglichkeit für die unternehmerische Tätigkeit - mit dem Vorteil, dass Produktionsstrukturen und Kundennetz bereits existieren und das betreffende Unternehmen sich bereits einen Ruf erworben hat.

Auch wenn bei jeder unternehmerischen Tätigkeit das Risiko des Scheiterns besteht, existieren viele heute profitable Unternehmen nur, weil ihre Gründer bei Schwierigkeiten nicht aufgegeben und immer an den Erfolg ihres Unternehmens geglaubt haben.