Änderung von Arbeitsverträgen

Als Arbeitgeber müssen Sie jede Änderung der Arbeitsverträge den Beschäftigten schriftlich mitteilen. Wenn die Änderung aufgrund einer Änderung an einem Gesetz oder einer Verwaltungsvorschrift erfolgt, ist für die Änderung des Arbeitsvertrags kein schriftliches Dokument erforderlich.

Wenn Ihre Beschäftigten mehr als einen Monat in einem anderen Land arbeiten sollen (z. B. Entsendung von Arbeitnehmern), müssen sie überdies im Voraus über Folgendes informiert werden:

  • Dauer der Beschäftigung im Ausland
  • Währung, in der die Vergütung ausbezahlt wird
  • Zulagen, auf die sie während ihres Auslandsaufenthalts Anspruch haben
  • Rückkehrbedingungen

EU-Recht

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Ihr EURES-Berater kann Sie über die Arbeitsbedingungen informieren und Sie bei Einstellungsverfahren in Ihrem Land oder Ihrer grenzübergreifenden Region unterstützen.

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Zuletzt überprüft: 15/03/2024
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