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Waren

Letzter Stand 05/2011

Dank des funktionierenden Binnenmarktes können europäische Unternehmen heute überall in der EU Waren kaufen und verkaufen.

Freier Warenverkehr

Die EU hat die Hemmnisse abgebaut, die in der Vergangenheit Einfuhren und Ausfuhren erschwerten, so dass der Warenverkehr und der Verkauf von Waren jetzt in der gesamten EU ungehindert möglich ist.

Einschränkungen

Die EU-Länder dürfen den freien Warenverkehr nur in Ausnahmefällen einschränken, die durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt sind, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, der Umwelt oder der Verbraucher. Bei derartigen Einschränkungen muss allerdings die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

Der freie Warenverkehr kann auch als Vorsichtsmaßnahme eingeschränkt werden, wenn aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass bestimmte Waren eine Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen oder die Umwelt darstellen.

Neuer Rechtsrahmen

Zur Beseitigung der verbliebenen Hindernisse für den freien Warenverkehr hat die EU neue Bestimmungen erlassen, die Folgendes vorsehen:

  • strengere Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften
  • bessere Vorschriften zur Marktüberwachung
  • einen gemeinsamen Rahmen für die Vermarktung von Produkten
  • Stärkung der Glaubwürdigkeit der CE-Kennzeichnung
  • umfassende gegenseitige Anerkennung

Harmonisierung

Da Unterschiede bei den technischen Vorschriften der einzelnen Länder den Handel behindern können, hat die EU für verschiedene Produkte – nämlich vorwiegend mit hohem Risiko behaftete Waren wie Arzneimittel, Fahrzeuge, Spielzeug, Chemikalien, elektrische und mechanische Anlagen sowie medizinische Geräte – Harmonisierungsmaßnahmen eingeführt. Im Einklang mit diesen Vorschriften hergestellte Produkte dürfen im gesamten EU-Binnenmarkt vertrieben werden.

Normung

Seit Mitte der 80er Jahre hat die EU auf Grundlage der Normung ein neues Konzept zur Harmonisierung entwickelt.

In den als Richtlinien nach dem neuen Konzept bezeichneten EU-Rechtsvorschriften sind die grundlegenden Anforderungen festgelegt, denen Produkte entsprechen müssen, damit sie in der gesamten EU verkauft werden dürfen. Es ist Aufgabe der Hersteller, diese grundlegenden Anforderungen in technische Spezifikationen umzusetzen.

Um ihnen dabei zu helfen, wurden bislang rund 20 000 europäische Normen veröffentlicht. Bei Waren, die europäischen Normen entsprechen, ist davon auszugehen, dass sie die in den EU-Richtlinien festgelegten grundlegenden Anforderungen erfüllen. Die Anwendung der Normen geschieht allerdings freiwillig; die Hersteller können auch andere technische Lösungen wählen, um die grundlegenden Anforderungen einzuhalten.

Sobald sich alle Interessengruppen (Industrie, Behörden, Verbraucher, Umweltorganisationen, Gewerkschaften) einig sind, werden die EU-weit harmonisierten Normen vom Europäischen Komitee für Normung (CEN), dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen   (ETSI) festgelegt.

Die Normung ist ein strategisches Instrument zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Die EU will sicherstellen, dass die Normen stets dem aktuellen Kenntnisstand entsprechen, und möchte alle Akteure, insbesondere auch KMU, dazu ermutigen, sich am Normungsprozess zu beteiligen.

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung eines Produkts sagt aus, dass dieses Produkt allen maßgeblichen EU-Anforderungen entspricht. Die EU-Länder dürfen den Marktzugang für Produkte mit CE-Kennzeichnung nur dann einschränken, wenn die betreffenden Produkte nachweislich nicht den Bestimmungen entsprechen.

Gegenseitige Anerkennung

In Wirtschaftszweigen, in denen noch keine Harmonisierung erreicht wurde, stützt sich der Handel auf das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung: Produkte, die in einem EU-Land rechtmäßig hergestellt oder vermarktet werden, dürfen auch in den anderen Ländern auf den Markt gebracht werden, selbst wenn sie nicht allen technischen Vorschriften dieser Länder, beispielsweise im Hinblick auf Form, Größe, Gewicht, Zusammensetzung, Kennzeichnung oder Verpackung, entsprechen. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Geschäftstätigkeiten in der gesamten EU nachgehen können, sofern sie die Vorschriften ihres eigenen Landes einhalten.

Produktinfostellen

In jedem Mitgliedstaat wurden Produktinfostellen eingerichtet, um die Unternehmen und Behörden über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und besondere technische Regelungen auf nationaler Ebene zu informieren.

Die Produktinfostellen der Mitgliedstaaten müssen

  •  die Unternehmen und Behörden über besondere technische Vorschriften informieren, die für eine bestimmte Art von Produkten im betreffenen Land gelten, falls dafür keine einheitliche Regelung auf EU-Ebene besteht,
  •  den Unternehmen die Kontaktadressen der für die Durchführung der betreffenden technischen Vorschriften zuständigen Behörden mitteilen,
  •  die Unternehmen über die im betreffenden Land bestehenden Möglichkeiten zum Ausräumen von Meinungsverschiedenheiten mit der zuständigen Behörde unterrichten.

Die Produktinfostellen sollten Auskunftsersuchen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang kostenlos beantworten.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Auf einer speziellen Website informiert die Europäische Kommission darüber, wie man gegen Maßnahmen (Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsmaßnahme) oder Verfahrensweisen eines EU-Landes, die im Widerspruch zu einer Bestimmung oder einem Grundsatz des EU-Rechts stehen, Beschwerde einlegen kann.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

Brauchen Sie weitere Hilfe?

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Weitere Hilfe

SOLVIT hilft Unternehmen bei Problemen, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Binnenmarktvorschriften durch nationale Behörden entstehen.

Über das Enterprise Europe Network können sich Unternehmen zum freien Warenverkehr informieren und beraten lassen.

CEN-CENELEC und die nationalen Normungsorganisationen haben ein Netz nationaler KMU-Helpdesks zu Normen eingerichtet.