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Waren - Deutschland

Letzter Stand 09/2012

Rechtliche Anforderungen

Der Europäische Binnenmarkt ist der gemeinsame Wirtschaftsraum der Staaten der Europäischen Union (EU). Der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU ist eine der Säulen des Binnenmarktes und darf nur aus bestimmten Gründen eingeschränkt werden.

Verkauf von Waren - Deutschland

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt für bestimmte Waren aus Nicht-EU-Ländern, die durch europäische Regelungen einer Genehmigungspflicht oder Überwachung unterliegen, Einfuhrgenehmigungen und Überwachungsdokumente sowie Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen für bestimmte Warenlieferungen in EU- und Nicht-EU-Staaten. Darüber hinaus können sich weitere Handelsbeschränkungen - auch in Form von Aus- und Einfuhrverboten - aus Embargomaßnahmen der EU oder der Vereinten Nationen ergeben.

Die Rechtsgrundlage für den Warenverkehr bilden das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung.

In Deutschland gilt außerdem eine Verpackungsverordnung, derzufolge Hersteller und Vertreiber Verpackungen zurücknehmen und einer umweltgerechten Verwertung zuführen müssen (duales System - Grüner Punkt).

Verwaltungsverfahren

Nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung sind EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Produkte auf ihrem Markt zuzulassen, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig vermarktet werden - auch wenn diese nicht durch eine EU-Maßnahme harmonisiert worden sind. Die Anwendung dieses Prinzips kann nur dann angezweifelt werden, wenn zum Beispiel öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder Umweltschutz gefährdet erscheinen.

Zölle bestehen nicht, es sind aber steuerliche Aspekte und statistische Meldepflichten zu beachten.

Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen für Drittländer

Die Beantragung von Einfuhrgenehmigungen, vorherigen Bewilligungen/ Überwachungsdokumenten für Waren aus Drittländern kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schriftlich erfolgen. Im Bereich Eisen- und Stahlwaren ist zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine elektronische Antragstellung möglich.

Für die Ausfuhr bestimmter Güter sind Ausfuhrgenehmigungen einzuholen. In diesem Fall ist ein Antrag beim BAFA zu stellen. Eine kostenlose elektronische Antragstellung mit ELAN-Formularen ist möglich.

Darüber hinaus unterhält der deutsche Zoll online eine Gesamtliste aller derzeit verfügbaren Formulare.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH unterhält eine Datenbank mit weltweiten Informationen über die aktuelle Situation auf ausländischen Märkten, und bei der Suche nach ausländischen Partnern hilft das Außenwirtschaftsportal.          

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Netzwerk Enterprise Europe - Kontaktstellen

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Weitere Hilfe

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) unterhalten ein Netzwerk von Ansprechpartnern spezifisch zu EU-Fragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet auf seiner Website unter der Rubrik Kontakt die Möglichkeit, Fragen online an das BAFA zu richten.

SOLVIT hilft Unternehmen schnell und pragmatisch, wenn sie bei Auslandsgeschäften Schwierigkeiten haben, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.