Waren - Österreich
Letzter Stand 09/2012
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Rechtliche Anforderungen
Die Zollunion verbietet innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Einhebung von Ein- oder Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßige Beschränkungen. Gegenüber Drittländern gibt es gemeinsame Zolltarife. Zollkontrollen sind nur mehr an den Außengrenzen des Binnenmarktes vorgesehen. Regelungen, die dennoch beachtet werden müssen, finden sich in verschiedenen österreichischen Gesetzen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend kann festlegen, dass bestimmte Güter nur mit einer Bewilligung aus Österreich in andere EU Staaten bzw. aus anderen EU Staaten nach Österreich verbracht werden dürfen. Wenn eine derartige Verbringung von einem anderen EU Staat erteilt wurde, kann diese in Österreich anerkannt werden.
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung der Import mengen von Handelsgütern innerhalb der Europäischen Union. Der Import bestimmter Textil und Bekleidungswaren sowie von Eisen und Stahlwaren muss jedoch genehmigt, angemeldet und gemäß den EU Richtlinien (EG) Nr.3030/93 und (EG) Nr. 76/2002) überwacht werden.
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Verbote, Beschränkungen sowie Vorschriften zum Außenhandel und zur Außenhandelspolitik
[727 KB] - Textil- und Bekleidungswaren
- Eisen und Stahlwaren
In Österreich gibt es für die Verbringung von bestimmten Gütern in andere EU Staaten Melde und Bewilligungspflichten (diese sind in Artikel 9 des Außenhandelsgesetzes und der Außenhandelsverordnung aufgeführt).
Es gibt einen gemeinsamen Zolltarif, beim Warenverkehr zwischen Österreich und anderen EU Staaten fallen keine Zölle an. Die folgenden Informationen müssen beim Import/Export innerhalb der Zollunion der EU beachtet werden:
Verwaltungsverfahren
Internationale Umsatzsteueridentifikationsnummer
Steuerliche Regelungen zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr sind im Umsatzsteuergesetz zu finden.
Unternehmer, die Waren EU weit verkaufen möchten, benötigen eine internationale Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID). Der Antrag ist schriftlich an das Finanzamt zu stellen.
Unternehmer, die sich überzeugen möchten, ob die UID eines Geschäftspartners in einem anderen EU Staat gültig ist, können die UID beim Bundesministerium für Finanzen überprüfen lassen.
Abgabe statistischer Meldungen
Über den Warenverkehr mit anderen EU Staaten müssen die Unternehmen statistische Meldungen bei Statistik Austria abgeben (Intrastatmeldungen). Diese Meldungen sind in den Artikeln 4 bis 13 des handelsstatistischen Gesetzes und in der Handelsstatistikverordnung geregelt.
- Handelsstatistisches Gesetz
- Handelsstatistikverordnung
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Intrastat
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Statistik Austria
Unternehmer, die Waren in andere EU Staaten liefern, müssen Meldung über die steuerfreien innergemeinschaftlichen Warenlieferungen abgeben. Diese Meldung muss grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline erfolgen.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Advantage Austria ist ein Webportal mit Informationen über österreichische Wirtschaftszweige, österreichische Firmen und Veranstaltungen für ausländische Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Österreich aufbauen wollen. Österreichische Firmen können sich der ausländischen Wirtschaft präsentieren und Kooperationspartner für das Auslandsgeschäft finden.
Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bieten der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.
Die verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) gibt rechtsverbindlich an, wie eine Ware in den gemeinsamen Zolltarif der EU einzureihen ist.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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