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Öffentliche Aufträge

Letzter Stand 03/2012

Als „Vergabe öffentlicher Aufträge“ bezeichnet man den Prozess, nach dem Behörden – einschließlich aller Regierungsebenen und öffentlicher Einrichtungen – Waren und Dienstleistungen beschaffen oder Arbeiten in Auftrag geben. Öffentliche Aufträge machen mit rund 16 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) einen erheblichen Anteil des EU-Marktes aus.

EU-weite Bekanntmachung öffentlicher Aufträge

Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land können uneingeschränkt an Ausschreibungen öffentlicher Stellen in anderen EU-Ländern teilnehmen. Für die Auswahl ihrer Auftragnehmer wenden die Behörden in der gesamten EU harmonisierte, transparente Verfahren an. Zudem werden mit dem „Small Business Act“ für Europa Maßnahmen gefördert, die es kleineren Unternehmen erleichtern, sich unter gleichen Voraussetzungen wie größere Wettbewerber um öffentliche Aufträge zu bewerben.

Derzeit arbeitet die Kommission an einer Überprüfung der EU-Vergaberichtlinien. Ihr Vorschlag dazu ist für Ende 2011 zu erwarten.

Online-Ausschreibungen

Die EU fördert Online-Ausschreibungsverfahren, um Unternehmen die Angebotsabgabe zu erleichtern und ihnen Zeit und Ressourcen zu ersparen.

Nach Auswertung der Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Auftragsvergabe führte die Kommission eine Konsultation darüber durch, wie dieses neue Verfahren verstärkt eingesetzt werden könnte. Die eingegangenen Anmerkungen und Vorschläge sollten zu einer ehrgeizigen, aber doch realistischen EU-Politik der elektronischen Vergabe beitragen.

e-CERTIS ist ein kostenloses Online-Informationssystem für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber,  das bei der Erkennung der verschiedenen Zertifikate und Bescheinigungen hilft, die bei Vergabeverfahren häufig angefordert werden.

Schwellenwerte

Für öffentliche Aufträge oberhalb eines bestimmten Wertes gelten zwei EU-Richtlinien

  •  eine für die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge,
  •  die andere für die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste.

Die Richtlinien gelten für Verträge, bei denen die Auftragssumme bestimmte Schwellenwerte überschreitet: 

  • öffentliche Bauaufträge im Wert von über 5 000 000 Euro
  • öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden im Wert von über 130 000 Euro, von über 200 000 Euro, wenn es sich um Aufträge von Behörden auf subzentraler Ebene handelt, und von über 400 000 Euro für Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste

Im Sinne der Transparenz müssen alle Ausschreibungen, die die betreffenden Schwellenwerte überschreiten, im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie können über die TED-Datenbank (Tender Electronically Daily) gebührenfrei eingesehen werden.

Rechtsmittel

Das EU-Recht garantiert allen Unternehmen die gleichen Rechtsmittel gegen Auftragsvergabestellen, die gegen geltende Vorschriften verstoßen.

Besondere Bestimmungen

Für Aufträge in bestimmten Bereichen gelten besondere Bestimmungen.

  • Für die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungssektor gelten nach wie vor weitgehend einzelstaatliche Rechtsvorschriften. Die EU ist jedoch bestrebt, einen europäischen Markt für Verteidigungsgüter zu schaffen, in dem die nationalen Sicherheitsinteressen gewahrt bleiben.
  • Für die Vergabe von Aufträgen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (z. B. Energieversorgung, Telekommunikationsdienste, Verkehrswesen, Rundfunk und Fernsehen, Postdienstleistungen, Schulen, Gesundheits- und Sozialwesen) erarbeitet die EU gemeinsame Vorschriften, die den Wettbewerb stärken sollen, während die Eigenheiten der nationalen Systeme unangetastet bleiben.

Öffentlich-private Partnerschaften

Öffentlich-private Partnerschaften werden in zunehmendem Maß für den Betrieb, den Bau oder die Instandsetzung von Infrastruktureinrichtungen oder die Erbringung von Dienstleistungen gegründet. Sie sind in unterschiedlichen Bereichen anzutreffen – Verkehr, öffentliches Gesundheitswesen, Bildung, nationale Sicherheit, Abfallwirtschaft sowie Wasser- und Energieversorgung. Die EU ist bestrebt, einen funktionierenden Wettbewerb bei öffentlich-privaten Partnerschaften zu gewährleisten, und hat deshalb klare Leitlinien für die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Regeln bei der Auswahl von privaten Partnern festgelegt.

„Grünes“ öffentliches Beschaffungswesen

Durch Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe von Aufträgen können öffentliche Auftraggeber Unternehmen ermutigen, sich stärker für die Entwicklung von umweltfreundlichen Produkten, Dienstleistungen und Technologien einzusetzen.

Internationale Regelungen

Die EU hat das Übereinkommen über den fairen internationalen Wettbewerb um öffentliche Aufträge der Welthandelsorganisation (WTO) unterzeichnet. Dieses Übereinkommen, das Agreement on Government Procurement (GPA), haben 39 Staaten unterzeichnet, darunter die 27 EU-Länder. Es verbietet Diskriminierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und legt bestimmte Verfahrensvorschriften fest.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Über das Portal SIMAP erhalten Unternehmen Informationen über die öffentliche Auftragsvergabe in der EU sowie kostenlosen Zugang zur TED-Datenbank (Tenders Electronically Daily), die ausführliche Angaben zu allen im EU-Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibungen mit hohem Auftragswert enthält. Auch nationale Datenbanken für das öffentliche Auftragswesen können über SIMAP aufgerufen werden.

Im Rahmen ihrer Tätigkeiten vergibt auch die Europäische Kommission öffentliche Aufträge.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Weitere Hilfe

Über das Enterprise Europe Network können sich Unternehmen zu Fragen der öffentlichen Auftragsvergabe informieren und beraten lassen.