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Öffentliche Aufträge - Deutschland

Letzter Stand 09/2012

Rechtliche Anforderungen

Das Vergaberecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst, sondern setzt sich aus verschiedenen nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen zusammen. Darunter fallen:

Auch für die Preise bei öffentlichen Aufträgen gelten besondere Vorschriften: Grundsätzlich unterliegen alle öffentlichen Aufträge - ausgenommen Bauleistungen - der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53), nach der öffentliche Aufträge grundsätzlich zu Marktpreisen zu vergeben sind (Marktpreisvorrang).

Formen des Beschaffungswesens

Europäische Ebene

Die Schwellenwerte für eine verpflichtende Ausschreibung im EU-Amtsblatt entsprechen den Schwellenwerten der EU-Vergaberichtlinien.

Für Lieferungen/ Dienstleistungen:

  • Bundesbehörden: 130.000 €
  • Sektorenauftraggeber: 400.000 €
  • Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit : 400.000
  • Sonstige öffentliche Auftraggeber: 200.000 €
  • Für Bauleistungen: 5 Mio. €

Nationale Ebene

Beschaffungsvorhaben der öffentlichen Hand können in verschiedenen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden:

  • Öffentliche Ausschreibung (europaweit: das "offene Verfahren"). Ein unbeschränkter Kreis von Unternehmen wird zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
  • Beschränkte Ausschreibung (europaweit: das "nicht offene Verfahren"). Der Kreis von Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird durch einen vorherigen Teilnehmerwettbewerb ermittelt (bei nationalen Ausschreibungen gibt es zwei Ausnahmetatbestände).
  • Freihändige Vergabe (europaweit: das "Verhandlungsverfahren"). Die freihändige Vergabe lässt als einzige Vergabeart Verhandlungen mit den Unternehmen zu.
  • Wettbewerblicher Dialog (Aufforderung zur Teilnahme und anschließender Dialog mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags).

Nationale Behörden für das Beschaffungswesen

In Deutschland mit seiner föderalen Struktur ist die öffentliche Beschaffung dezentral organisiert, das heißt durch Bund, Länder und Kommunen. Auf Bundesebene gibt es beispielsweise das:

 

Verwaltungsverfahren

Einreichung von Angeboten

Die Vergabeplattform des Bundes (e-Vergabe) beinhaltet Ausschreibungen des Bundes und vieler Länder, Städte und Kommunen (diese betreiben teilweise eigene Vergabeplattformen), die elektronisch abgewickelt werden können.

Auf dem Portal bund.de - Verwaltung Online finden Sie zusätzlich aktuelle Ausschreibungen der Vergabestellen der Bundesverwaltung und ausgewählter Vergabeplattformen der Bundesländer.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Im Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) finden Sie zahlreiche Informationen zum Öffentlichen Auftragswesen und den vergaberechtlichen Grundlagen:

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Netzwerk Enterprise Europe - Kontaktstellen

Das Enterprise Europe Network bietet Unternehmen durch seine Partner vor Ort Information und Beratung.

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Weitere Hilfe

Die Auftragsberatungsstellen (ABSt) unterstützen Unternehmen bei allen Aspekten rund um öffentliche Ausschreibungen. Sie versorgen praxisnah mit Informationen und Schulungsangeboten zu öffentlichen Aufträgen und beantworten individuelle Fragen.