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Öffentliche Aufträge - Österreich

Letzter Stand 09/2012

Rechtliche Anforderungen

Ausschreibungen der öffentlichen Hand sind in Österreich durch das Bundesvergabegesetz geregelt.

Angelehnt an dieses sind die Landesvergabegesetze der einzelnen Bundesländer.

Arten der öffentlichen Auftragsvergabe

Europäische Ebene

Ob eine Ausschreibung nur national oder auf europäischer Ebene erfolgt, hängt vom Wert des Gesamtvolumens des Auftrags ab. Wird eine bestimmte Wertgrenze überschritten (Oberschwellenbereich) muss der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden.

Nationale Ebene

Im Unterschwellenbereich genügt in der Regel eine nationale Ausschreibung. Die geltenden Schwellenwerte können im Bundesvergabegesetz nachgelesen werden. Laut Bundesvergabegesetz sind die folgenden Vergabeverfahren möglich:

  • offenes Verfahren;
  • nicht offenes Verfahren mit/ohne Bekanntmachung;
  • Verhandlungsverfahren mit/ohne Bekanntmachung;
  • Direktvergabe;
  • elektronische Auktion mit/ohne beschränkte Teilnehmeranzahl;
  • Rahmenvereinbarung;
  • dynamisches Beschaffungssystem;
  • wettbewerblicher Dialog.

Wodurch sich die einzelnen Verfahren voneinander unterscheiden, ist in Artikel 25 Bundesvergabegesetz ausgeführt.

Angebotslegung: Step-by-Step-Leitfaden

Laut Bundesvergabegesetz müssen öffentliche Auftraggeber (z. B. Behörden, staatliche oder kommunale Betriebe, Unternehmen der Versorgungswirtschaft) ihre Aufträge öffentlich ausschreiben.

Nationale Vergabestellen der öffentlichen Hand

Über Vergaben der öffentlichen Hand entscheidet das Bundesvergabeamt (BVA). Prinzipiell können alle Entscheidungen des BVA nicht nur beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), sondern auch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bekämpft werden.

 

Verwaltungsverfahren

Angebotslegung

Mit dem Legen eines Angebots erklärt der Unternehmer, dass:

  • er mit den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen einverstanden ist;
  • er in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen;
  • er die ausgeschriebenen Leistungen zu den angegebenen Bestimmungen und Preisen erbringen wird;
  • er sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot bindet.

Österreichweite Ausschreibungen werden in der Regel im Lieferanzeiger der Wiener Zeitung veröffentlicht. Eine Übersicht über weitere Veröffentlichungen von Ausschreibungen bietet die Wirtschaftskammer Österreich.

Unternehmer können sich in die Unternehmerliste des Auftragnehmerkatasters Österreich eintragen lassen. Dies dient als Nachweis der beruflichen Befugnis, der beruflichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen, wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit. Sie sparen durch die Eintragung Zeit und Kosten, da die in der Liste evident gehaltenen Daten nicht in jedem Vergabeverfahren neuerlich belegt werden müssen, sondern den Auftraggebern online zur Verfügung stehen.

Die eingelangten Angebote werden zu dem in der Ausschreibung festgelegten Ort und Zeitpunkt beurteilt. Den Zuschlag erhält je nach Angabe in der Ausschreibung das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot oder das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Die Zuschlagsentscheidung muss allen Bietern unverzüglich inklusive einer kurzen Begründung bekannt gegeben werden.

Bieter, die mit dem Ablauf eines Vergabeverfahrens, das dem Bundesvergabegesetz unterliegt, nicht einverstanden sind, können beim Bundesvergabeamt ein Nachprüfungsverfahren beantragen.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Das österreichische Unternehmensserviceportal, informiert zum Thema öffentliche Ausschreibungen in Österreich.

Der Auftragnehmerkataster Österreich (AKNOE) fungiert als Informationsschnittstelle zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern. Über das Vergabeportal des Auftragnehmerkatasters sind alle österreichischen Bekanntmachungen des Bundes, der Länder und Städte, alle Ausschreibungen aus dem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union sowie ausgewählte Ausschreibungen aus Osteuropa (z. B. Kroatien, Tschechische Republik, Polen oder Russland) elektronisch verfügbar.

Das Bundeskanzleramt bietet eine Sammlung von Gesetzestexten und Richtlinien zum Vergaberecht.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Weitere Hilfe

Die Wirtschaftskammer Österreich bietet auf ihrem Internetportal viele Informationen zum Thema Ausschreibungen. Mitglieder der Wirtschaftskammer können über einen eigenen Zugang ausführlichere Informationen abrufen und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.