Navigationsleiste

Statistiken

Letzter Stand 05/2011

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Informationen über ihre Tätigkeiten vorzulegen, damit die Behörden Statistiken erstellen können. Der Umfang der vorzulegenden Informationen hängt vom jeweiligen EU-Mitgliedstaat ab.

Alle EU-Mitgliedstaaten erheben ihre eigenen Daten und lassen sie von ihren statistischen Ämtern prüfen und auswerten. Diese Daten werden anschließend dem statistischen Amt der EU, Eurostat, übermittelt, das sie verdichtet und gebührenfrei veröffentlicht.

Europäische Statistiken können Unternehmen dabei helfen, Märkte zu beurteilen und Geschäftsstrategien zu entwickeln.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Weitere Hilfe

Über das Enterprise Europe Network können sich Unternehmen zu Fragen über die Vorlage von Statistiken informieren und beraten lassen.