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Statistik - Deutschland

Letzter Stand 07/2012

Rechtliche Anforderungen

Die bundesweiten amtlichen Statistiken werden in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der 16 Länder durchgeführt. Die Teilnahme an den Erhebungen ist meist gesetzlich vorgeschrieben.

In Deutschland ist das Statistische Bundesamt, eine im Geschäftsbereich des Innenministeriums angesiedelte Bundesoberbehörde, zuständig für die Bundesstatistik. Das Statistische Bundesamt ist für die Erstellung und Veröffentlichung der Bundesergebnisse und bei einigen Statistiken auch für die Erhebung zuständig. Im Bundesstatistikgesetz vom 22. Januar 1987 (BstatG) sind die Verpflichtungen und Befugnisse geregelt (siehe hierzu insbes. § 3 über die Aufgaben des Statistischen Bundesamtes).

Verwaltungsverfahren

Übermittlung statistischer Daten

Um Sie bei der Übermittlung von Daten an die amtliche Statistik zu unterstützen, stehen zwei Online-Meldeverfahren zur Verfügung.

  • IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund);
  • CORE (Common Online Raw Data Entry).

Weitere Informationen finden Sie nachstehend:

Finanzierungs- und Informationsquellen

Informationen zur Statistikerhebung können die Statistischen Ämter in den einzelnen Ländern oder das Statistische Bundesamt erteilen.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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