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Steuern

Letzter Stand 09/2011

Es wird zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden: Die direkten Steuern sind vom Steuerzahler abzuführen, die indirekten Steuern werden von einer zwischengeschalteten Stelle erhoben, die sie ihrerseits dem nächsten Glied der Produktionskette oder dem Endverbraucher in Rechnung stellt.

Direkte Besteuerung

Die EU-Länder sind weitgehend frei bei der Gestaltung ihrer Systeme der direkten Besteuerung. Sie können sich dabei nach ihren innenpolitischen Zielen und Erfordernissen richten – solange sie die Grundsätze des freien Verkehrs von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie das Diskriminierungsverbot beachten.

Zur direkten Besteuerung gibt es nur wenige EU-Rechtsvorschriften, was vor allem darin begründet liegt, dass für die Annahme derartiger Vorschriften Einstimmigkeit erforderlich ist.

Unternehmensbesteuerung

Auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung wurden drei Richtlinien erlassen, und eine weitere wird derzeit erörtert.

  •  Die Mutter-Tochter-Richtlinie schreibt vor, dass grenzübergreifende Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen Gesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten keiner Doppelbesteuerung unterliegen dürfen.
  •  Die Fusionsrichtlinie hat zum Ziel, die negativen steuerlichen Folgen grenzübergreifender Umstrukturierungsmaßnahmen in verbundenen Gesellschaften verschiedener EU-Mitgliedstaaten abzumildern.
  •  Die „Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie“ sieht die Abschaffung der Doppelbesteuerung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften verschiedener EU-Länder vor. Hierzu werden die Unternehmen im Ursprungsland von der Quellensteuer befreit.
  •  Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) wurde am 16. März 2011 vorgelegt. Zweck der Richtlinie ist die Überwindung steuerlicher Hindernisse, die das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen.

In dem neben diesen Richtlinien bestehenden Schiedsübereinkommen geht es um das Problem der Verrechnungspreise von Waren, Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten.

Andere Initiativen der Kommission

Bei ihren jüngsten Initiativen geht es der Kommission um eine verstärkte Koordinierung der nationalen Systeme zur direkten Besteuerung, um steuerliche Hindernisse auszuräumen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern.

Die Koordinierungsmaßnahmen auf EU-Ebene sollen vor allem:

  • Diskriminierung und Doppelbesteuerung beseitigen;
  • unbeabsichtigter Nichtbesteuerung und Missbrauch vorbeugen;
  • die Kosten für die Befolgung von Steuervorschriften mehrerer Steuersysteme senken.

Die Koordinierung der nicht harmonisierten nationalen Systeme zur direkten Besteuerung zielt darauf ab, sie sowohl mit dem Unionsrecht als auch untereinander „kompatibel“ zu gestalten.

Die Kommission hat bisher Initiativen zur Koordinierung in den Bereichen Wegzugsbesteuerung, steuerliche Behandlung von grenzübergreifenden Verlusten von Gesellschaften und Konzernen sowie Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der direkten Steuern eingeleitet – und zwar sowohl innerhalb der EU als auch mit Blick auf Nicht-EU-Länder.

Eine weitere Initiative ist die Empfehlung über Verfahren zur Quellensteuererleichterung, bei der es darum geht, welche Verfahren die EU-Länder zur Gewährung einer Quellensteuererleichterung für grenzüberschreitende Erträge aus ausländischen Wertpapieren anwenden.

Machen Sie Ihre Rechte geltend

Wer meint, eine diskriminierende steuerliche Behandlung zu erleiden, die nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, kann eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen.

Wenn die Beschwerde begründet ist, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren dient jedoch nur dazu, die diskriminierenden Elemente der nationalen Rechtsvorschriften oder Verfahren zu beseitigen.

Das Vorbringen einer Beschwerde wahrt jedoch unabhängig vom Ausgang etwaiger Maßnahmen der Kommission nicht automatisch die Rechte der Beschwerdeführer auf nationaler Ebene. Beschwerdeführer sollten daher die nationalen Verfahren nutzen, um ihren Fall offen zu halten.

Indirekte Besteuerung

Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union fällt es in die Zuständigkeit der EU, indirekte Steuern, einschließlich der Steuerbemessungsgrundlagen und der Steuersätze, zu harmonisieren, damit Verzerrungen im EU-Binnenmarkt vermieden werden.

Mehrwertsteuer

Die EU hat ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem. Bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze ist den EU-Ländern allerdings eine gewisse Flexibilität gestattet.

Verbrauchsteuern

Für Alkohol, Tabak und Energie wurde die Struktur der Verbrauchsteuern (indirekte Steuern auf den Verbrauch oder die Nutzung bestimmter Erzeugnisse) EU-weit harmonisiert und eine Reihe von Mindestsätzen festgelegt.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Die EU entwickelt und unterhält gemeinsam mit den Zoll- und Steuerbehörden der Mitgliedstaaten mehrere Steuerdatenbanken.

Programme

Das Programm Fiscalis 2013 unterstützt die Steuerverwaltungen in den EU-Ländern bei der Umsetzung und Verbesserung der Systeme zur indirekten Besteuerung.

Das Programm ist für den Zeitraum 2008 bis 2013 mit Mitteln in Höhe von 156,9 Millionen Euro ausgestattet und zielt darauf ab, Steuerbehörden durch verstärkte Zusammenarbeit effizienter zu machen und die Verwaltungslast für steuerpflichtige Bürger und Unternehmen zu verringern.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Weitere Hilfe

Über das Enterprise Europe Network können sich Unternehmen zu Fragen der Besteuerung informieren und beraten lassen.

SOLVIT hilft Unternehmen bei Problemen, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Binnenmarktvorschriften durch nationale Behörden entstehen können.