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Steuern - Österreich

Letzter Stand 09/2012

Rechtliche Anforderungen

Direkte Steuern

Da Steuerschuldner und Steuerträger in diesem Fall identisch sind, kann die Steuerlast vertraglich nicht an eine andere Person übertragen werden.

Körperschaftsteuer

Juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften) unterliegen der Körperschaftsteuer, die anhand des Einkommens berechnet wird.

Einkommensteuer

Natürliche Personen, die in Österreich leben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ein bestimmtes Basiseinkommen (Existenzminimum) bleibt bei jedem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerfrei.

Kommunalsteuer

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe. Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.

Vorsteuer und Vorsteuerabzug

Für Unternehmer und Unternehmerinnen ist die Umsatzsteuer auf erhaltene Lieferungen und Dienstleistungen, die sie in Rechnung gestellt bekommen, als Vorsteuer abzugsfähig. Allerdings darf nur eine gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

Pendlerpauschale

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf kleine oder große Pendlerpauschale. Die Pauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, und anhand dieser wird dann die Steuer neu errechnet. Die Steuerersparnis beträgt ca. 30 %.

Lohnsteuer

Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (z. B. Arbeiter, Angestellte) wird die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer vom Arbeitgeber erhoben und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Arbeitnehmerveranlagung

Lohnsteuerpflichtige (Angestellte, Arbeiter, Beamte, Pensionisten) werden vom Finanzamt im Rahmen der so genannten Arbeitnehmerveranlagung (früher: Jahresausgleich) zur Einkommensteuer erfasst. In bestimmten Fällen kann es zu einer Lohnsteuergutschrift kommen.

Indirekte Steuern

In diesem Fall sind Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch, d. h. der Steuerschuldner kann die Steuerlast auf eine andere Partei übertragen.

Unternehmer und Unternehmerinnen müssen für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen (Dienstleistungen), die sie im Rahmen ihres Unternehmens gegen Entgelt erbringen, Umsatzsteuer (USt.) bzw. Mehrwertsteuer (MwSt.) entrichten.

Umsatzsteuerpflichtig sind Unternehmer und Unternehmerinnen, deren Jahresumsatz 30.000€ übersteigt.

Für diese Unternehmer und Unternehmerinnen besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Vorsteuerabzug, d. h. jene Umsatzsteuer, die sie von anderen Unternehmern und Unternehmerinnen in Rechnung gestellt bekommen, ist als Vorsteuer abzugsfähig.

 

Verwaltungsverfahren

Einkommensteuer

Die Übermittlung der Einkommensteuererklärung hat elektronisch zu erfolgen.

Ist dem bzw. der Steuerpflichtigen die Übermittlung der Einkommensteuererklärung auf dem elektronischen Wege mangels technischer Voraussetzungen (z. B. kein Internetanschluss) unzumutbar, ist die Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt schriftlich abzugeben, mittels Formular E1.

Die Verpflichtung zur Einreichung über FinanzOnline besteht nur für die Steuerpflichtigen, die monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen (Vorjahresumsatz mehr als 100.000€).

Lohnsteuer : Sie errechnet sich laut Lohnsteuertabelle und wird dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin von seinem bzw. ihrem Bruttogehalt abgezogen.

Körperschaftsteuer

Die Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung hat elektronisch zu erfolgen.

Ist dem bzw. der Steuerpflichtigen die Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung auf dem elektronischen Wege mangels technischer Voraussetzungen (z. B. kein Internetanschluss) unzumutbar, ist die Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt schriftlich abzugeben, mittels Formular K1.

Kommunalsteuer

Angelegenheiten in Bezug auf das Abgabenverfahren (Erhebungsverfahren, Verwaltungsübertretungen) werden in den jeweiligen Landesabgabenordnungen geregelt.

Für konkrete Auskünfte steht das zuständige Magistratische Bezirksamt, Gemeindeamt bzw. in Wien die Magistratsabteilung 6 zur Verfügung. Die Kommunalsteuererklärung kann elektronisch mittels FinanzOnline übermittelt werden.

Umsatzsteuer

Eine gültige UID-Nummer ist als Indiz für die Unternehmereigenschaft Voraussetzung für eine steuerfreie Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat bzw. für einen Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Jede UID Nummer ist in der UID Datenbank der Finanzverwaltung mit Namen und Anschrift des Unternehmers oder der Unternehmerin und dem Umsatzsteuer-Abgabenkonto verbunden. Die zusammenfassende Meldung muss elektronisch über FinanzOnline durchgeführt werden.

Zahlung : Die Umsatzsteuer-Zahllast ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats zu entrichten (d. h. die Zahllast für September 2007 ist bis zum 15. November 2007 zu entrichten).

Größere Unternehmen (ab 100.000 € Vorjahresumsatz) sind außerdem verpflichtet, auf elektronischem Weg eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Vorsteuer

Als Vorsteuer können die von anderen Unternehmen in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge abgezogen werden, wenn die empfangene Lieferung oder sonstige Leistung dem unternehmerischen Zwecke dient. Dies gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer beim Import aus Nicht-EU Ländern.

Vorsteuern können bereits in der Gründungsphase (vor der Erzielung eigener Umsätze) geltend gemacht werden. Damit ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann, müssen die Rechnungen der Lieferanten und Lieferantinnen gewisse Merkmale aufweisen.

Finanzierungs- und Informationsquellen

FinanzOnline ist das elektronische Datenübertragungsverfahren der österreichischen Finanzverwaltung auf Basis der Internettechnologie.

Findok ist ein umfassendes Online-Nachschlagewerk zum Steuerrecht und beinhaltet Auslegungsbehelfe des Bundesministeriums für Finanzen sowie Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates.

Das Bundesministerium für Finanzen stellt Broschüren und Ratgeber zur Verfügung.

Mit den Steuerberechnungsprogrammen können Steuern online berechnet werden.

Wissenswertes zur Fälligkeit und zu den zulässigen Zahlungsformen für Abgaben, zu möglichen Verfahren bei unrichtigen Bescheiden oder Berufungsvorentscheidungen sowie zu den Möglichkeiten der Richtigstellung oder Aufhebung eines Bescheides.

Wie hoch ist die Lohn- oder Einkommensteuer, und welche Steuerabsetzbeträge gibt es? Mehr zu diesen Themen:

Allgemeines zu Steuern und Abgaben - Informationen für Einsteiger.

Über die Formulardatenbank können Formulare der Finanzverwaltung einfach online abgerufen werden.

Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Weitere Hilfe

Der Steuerombudsdienst des Bundesministeriums für Finanzen beantwortet Bürgeranfragen in Zusammenhang mit Steuern.

Für konkrete Auskünfte in persönlichen Steuerangelegenheiten stehen die Beamten des Finanzamtes zur Verfügung.

Das Netz für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer bietet Hilfe in Steuerfragen.

SOLVIT hilft Unternehmen schnell und pragmatisch, wenn sie bei Auslandsgeschäften Schwierigkeiten haben, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.