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Personal - Österreich

Letzter Stand 09/2012

Rechtliche Anforderungen

Der österreichische Arbeitsmarkt wird durch folgende Gesetze geregelt:

Im österreichischen Recht wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zwischen folgenden Beschäftigungsformen unterschieden:

Beschäftigung von Ausländern

Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden. Hierzu ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zu Rate zu ziehen. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Bürger aus den alten EU Mitgliedstaaten, der Schweiz und den EWR Staaten (Island, Norwegen und Liechtenstein) haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und benötigen daher keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme.

Für die Bürger der neuen EU Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien und Bulgarien) gelten Übergangsregelungen. Diese Regelungen gelten für einen Zeitraum von maximal sieben Jahren.

Die Einhaltung grundlegender sozialer Vorschriften ist Pflicht, insbesondere in den Bereichen Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter sowie Gesundheit und Sicherheit.

Verwaltungsverfahren

An und Abmeldung von Arbeitnehmern

Die Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers muss bei der zuständigen Gebietskrankenkasse vorgenommen werden. Zur Anmeldung von Arbeitnehmern muss dort eine Dienstnehmerkontonummer beantragt werden. Bei der Abmeldung von Arbeitnehmern ist prinzipiell wie bei einer Neuanmeldung vorzugehen.

Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeiter

Bürger der neuen EU Mitgliedstaaten benötigen während der Übergangsfristen weiterhin eine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme durch das Arbeitsmarktservice (AMS).

Finanzierungs- und Informationsquellen

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) informiert Arbeitsuchende und Betriebe zu folgenden Themen:

Details zur Zulassung ausländischer Arbeitskräfte und den dazu notwendigen Bewilligungen bietet das Arbeitsmarktservice Austria (AMS) auf seiner Homepage.

Informationen zur Beschäftigung von Bürgern aus den neuen Mitgliedstaaten sind erhältlich in den:

Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.

EURES, das europäische Portal zur beruflichen Mobilität, bietet Arbeitgebern Informationen und Unterstützung bei der Besetzung ihrer freien Stellen. Nicht nur Arbeitnehmern wird bei der Suche nach einem Arbeitsplatz geholfen, auch Arbeitgeber finden bei EURES Hilfe bei der Suche nach Arbeitnehmern aus der gesamten EU. Für die Grenzregionen bietet EURES zudem Informationen über den grenzüberschreitenden Pendlerverkehr sowie Hilfestellung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Weitere Hilfe

SOLVIT hilft Unternehmen schnell und pragmatisch, wenn sie bei Auslandsgeschäften Schwierigkeiten haben, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.