Personal - Österreich
Letzter Stand 09/2012
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Rechtliche Anforderungen
Der österreichische Arbeitsmarkt wird durch folgende Gesetze geregelt:
- Arbeitsmarktpolitik in Österreich
- Gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsrecht
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
- Zielvorgaben zur Durchführung der Arbeitsmarktpolitik
- Nationales Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung
Im österreichischen Recht wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zwischen folgenden Beschäftigungsformen unterschieden:
- Arbeitnehmer
- Geringfügig Beschäftigte
- Freie Dienstnehmer
- Neue Selbständige
- Werkvertrag mit Gewerbeberechtigung
Beschäftigung von Ausländern
Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden. Hierzu ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zu Rate zu ziehen. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Bürger aus den alten EU Mitgliedstaaten, der Schweiz und den EWR Staaten (Island, Norwegen und Liechtenstein) haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und benötigen daher keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme.
- Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Beschäftigungsformen
- Gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsrecht
- Gleichbehandlungsgesetz
Für die Bürger der neuen EU Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien und Bulgarien) gelten Übergangsregelungen. Diese Regelungen gelten für einen Zeitraum von maximal sieben Jahren.
Die Einhaltung grundlegender sozialer Vorschriften ist Pflicht, insbesondere in den Bereichen Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter sowie Gesundheit und Sicherheit.
Verwaltungsverfahren
An und Abmeldung von Arbeitnehmern
Die Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers muss bei der zuständigen Gebietskrankenkasse vorgenommen werden. Zur Anmeldung von Arbeitnehmern muss dort eine Dienstnehmerkontonummer beantragt werden. Bei der Abmeldung von Arbeitnehmern ist prinzipiell wie bei einer Neuanmeldung vorzugehen.
Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeiter
Bürger der neuen EU Mitgliedstaaten benötigen während der Übergangsfristen weiterhin eine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme durch das Arbeitsmarktservice (AMS).
Finanzierungs- und Informationsquellen
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) informiert Arbeitsuchende und Betriebe zu folgenden Themen:
- Arbeitsvermittlung;
- Ausländerbeschäftigung;
- Arbeitslosenversicherung;
- Weiterbildung;
- Arbeitskräfteüberlassung;
- Kurzarbeit;
- Insolvenz-Entgeltsicherung;
- Sozialhilfe und Dienstleistungsschecks.
- Service des BMASK
- Ausländerbeschäftigung
- Rechtsvorschriften
Details zur Zulassung ausländischer Arbeitskräfte und den dazu notwendigen Bewilligungen bietet das Arbeitsmarktservice Austria (AMS) auf seiner Homepage.
Informationen zur Beschäftigung von Bürgern aus den neuen Mitgliedstaaten sind erhältlich in den:
Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.
EURES, das europäische Portal zur beruflichen Mobilität, bietet Arbeitgebern Informationen und Unterstützung bei der Besetzung ihrer freien Stellen. Nicht nur Arbeitnehmern wird bei der Suche nach einem Arbeitsplatz geholfen, auch Arbeitgeber finden bei EURES Hilfe bei der Suche nach Arbeitnehmern aus der gesamten EU. Für die Grenzregionen bietet EURES zudem Informationen über den grenzüberschreitenden Pendlerverkehr sowie Hilfestellung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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