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BuchhaltungAbschlüsse

Letzter Stand 05/2011

Unternehmen müssen Jahresabschlüsse erstellen, nicht nur um den Rechtsvorschriften zu genügen, sondern auch um die Gesundheit des Unternehmens zu überwachen, indem über alle Einnahmen und Ausgaben Buch geführt wird.

Internationale Rechnungslegungsstandards

Die EU setzt sich für eine Verbesserung der Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit der von Unternehmen erstellten Jahresabschlüsse ein. Aus diesem Grund hat sie eine Verordnung über die internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards, IAS) verabschiedet.

Nach der Verordnung sind alle in der EU börsennotierten Unternehmen dazu verpflichtet, ihre konsolidierten Jahresabschlüsse auf Grundlage weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards – der internationalen Finanzberichterstattungsnormen (IFRS – International Financial Reporting Standards) – zu erstellen. Diese Standards werden von einem unabhängigen Rechnungslegungsorgan, dem International Accounting Standards Board (IASB), aufgestellt und anschließend von der EU übernommen.

Die EU strebt eine weltweite Angleichung der Rechnungslegungsregeln an, um die potenziell kostenaufwändigen und schwerfälligen Abstimmungsanforderungen mit ihren wichtigsten Handelspartnern aus Nicht-EU-Ländern zu reduzieren. So müssen beispielsweise Emittenten aus Nicht-EU-Ländern, die Wertpapiere in der EU auf den Markt bringen oder deren Wertpapiere auf einem von der EU regulierten Markt gehandelt werden, Finanzberichte entweder nach den internationalen Finanzberichterstattungsnormen oder gleichwertigen Rechnungslegungsstandards bestimmter Nicht-EU-Länder erstellen.

Diese globalen Standards sind für große Unternehmen bestimmt, die die auf den internationalen Kapitalmärkten geforderten Informationen vorlegen müssen.

Anpassung der Buchführungssysteme an Kleinunternehmen

Die EU ist bemüht, die Rechnungslegungsregeln insbesondere für Kleinunternehmen zu vereinfachen und ungerechtfertigte Berichterstattungspflichten zu vermeiden.

So hat sie zum Beispiel folgende Vorschläge gemacht:

  • Mittlere Unternehmen sollen von der Auflage befreit werden, weniger wichtige Informationen wie die Aufschlüsselung der Nettoeinnahmen nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten in den Erläuterungen zum Jahresabschluss anzugeben.
  • Bei kleineren Unternehmen soll ein vereinfachter Jahresabschluss ausreichen.
  • Kleinstunternehmen brauchen lediglich einige Minimalforderungen zu erfüllen.
  • Die Berichterstattungspflichten im Fall von Zusammenschlüssen kleinerer Unternehmen sollen vereinfacht werden.

Nach demselben Prinzip sollen auch Muttergesellschaften, die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung unterhalten, keine konsolidierten Jahresabschlüsse mehr erstellen müssen.

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