Finanzprobleme - Österreich
Letzter Stand 09/2012
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Rechtliche Anforderungen
Im Rahmen des Unternehmensreorganisationsgesetzes können Unternehmen, die sich in der Reorganisation befinden, eine Insolvenz abwehren, vorausgesetzt, dass diese nicht bereits unmittelbar bevorsteht.
Die Insolvenz-Entgeltsicherung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes von Arbeitnehmern und ihren Angehörigen im Falle der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers wegen Insolvenz. Sie ist nach dem Versicherungsprinzip aufgebaut und im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) geregelt.
Stabilisierung eines Unternehmens
Unternehmensreorganisation
Ziel einer Unternehmensreorganisation ist die Verbesserung der Vermögens, Finanz oder Ertragslage eines bestandgefährdeten Unternehmens, um dessen nachhaltige Weiterführung zu ermöglichen.
Außergerichtliche Sanierung
Hierbei handelt es sich um eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern. Es handelt sich um eine Art privatrechtlichen Vertrag. Dies bringt bestimmte Vorteile mit sich: Es fallen keine Gerichtskosten an, und die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens muss nicht öffentlich gemacht werden. Wenn diese Möglichkeit gewählt wird, muss dies innerhalb von 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geschehen.
Der Zugang zu verschiedenen Finanzierungsquellen kann zur Überwindung finanzieller Engpässe beitragen.
Wenn einem Unternehmer nur noch die Insolvenzanmeldung bleibt, zahlt es sich aus, die Verluste zu begrenzen, die Verfahren schnellstmöglich einzuleiten und zu einem neuen Projekt überzugehen.
Verwaltungsverfahren
Reorganisation
Will sich ein bestandsgefährdetes, aber nicht insolventes Unternehmen einer Reorganisation unterziehen, so kann es dazu einen Reorganisationsantrag beim örtlich zuständigen Landesgericht (in Wien: Handelsgericht Wien) stellen.
Das Gericht hat sodann das Reorganisationsverfahren einzuleiten, einen Reorganisationsprüfer zu bestellen und dem Antragsteller einen Kostenvorschuss aufzuerlegen. Falls vom Unternehmen nicht schon ein Reorganisationsplan vorgelegt wurde, setzt das Gericht eine 60 tägige Frist (um 30 Tage verlängerbar) zur Einreichung desselben.
Im Reorganisationsplan sind die Krisenursachen und die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung (z. B. Reorganisationskredite, Maßnahmen in Bezug auf die Belegschaft) samt Erfolgsaussichten darzulegen. Als Reorganisationsfrist ist eine Zweijahresperiode ins Auge zu fassen.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Der Online-Insolvenz-Check für kleine und mittlere Unternehmen bietet Hinweise auf mögliche Risikofaktoren und Vorschläge zur Entschärfung potenzieller Gefahrenherde.
Die Wirtschaftskammern Österreichs bieten ihren Mitgliedern umfangreiche Informationen rund um die Insolvenz.
Die Plattform Unternehmer in Not bietet Erfahrungsberichte, Informationen zu Krisenprävention, Liquidität, Krediten, Gläubigern sowie ein Beispiel für bewährte Verfahrensweisen usw.
Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.
Programme
Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds unterstützt sanierungs, reorganisations oder restrukturierungsbedürftige Kärntner Unternehmen mit der KSG Kärntner Sanierungsgesellschaft mbH.
- Kärtner Wirtschaftsförderungsfonds
- Kärntner Sanierungsgesellschaft mbH
- Unternehmenserhaltende Maßnahmen
- Defensivmaßnahmen (Übernahme von Bürgschaften)
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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