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Fusionen

Letzter Stand 07/2011

Übernahmen

Eine der Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und ihre Geschäftstätigkeit im Heimat- oder Ausland auszuweiten, besteht in der Übernahme eines anderen Unternehmens. Diese kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • Übernahmeangebot für ein an der Börse gehandeltes Unternehmen;
  • Erwerb der Mehrheit oder eines beherrschenden Anteils der Aktien eines an der Börse gehandelten Unternehmens;
  • Erwerb der Anteile eines Unternehmens in Abstimmung mit den Anteilseignern;
  • Fusion mit einem anderen Unternehmen, d. h. Zusammenschluss von zwei oder mehr Unternehmen unter einem Eigentümer, und zwar durch Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen oder durch Gründung eines neuen Unternehmens, das die fusionierenden Unternehmen – zwei oder auch mehrere – erwirbt.

Zusammenschlüsse oder Fusionen stellen die günstigste Form einer Unternehmensexpansion dar, da bei der Übertragung der Vermögenswerte vom übernommenen auf das übernehmende Unternehmen keine Barzahlungen erforderlich sind.

Die EU hat Zusammenschlüsse von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowohl innerhalb eines Landes als auch grenzübergreifend geregelt und Vorschriften für Übernahmeangebote eingeführt. Es bestehen auch EU-Vorschriften über die nationale Aufspaltung von Unternehmen, bei der die Vermögenswerte des gespaltenen Unternehmens auf zwei Übernahmegesellschaften übertragen werden.

Übernahmen und Fusionen können auch durch europäische Unternehmensstrukturen wie die europäische Aktiengesellschaft, die europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung und die europäische Genossenschaft herbeigeführt werden.

Der Erwerb eines Unternehmens, das über eine bereits etablierte Struktur verfügt, kann sich für eine Unternehmensexpansion als vorteilhaft erweisen.

Fusionskontrolle

Fusionen können den Wettbewerb behindern oder verzerren, indem sie Marktmacht schaffen oder verstärken. Dies kann wiederum die Preise für die Verbraucher in die Höhe treiben, die Auswahl verringern und Innovationen behindern.

Wenn der Jahresumsatz der fusionswilligen Unternehmen bestimmte Schwellen (ausgedrückt als Anteil am weltweiten und europäischen Gesamtumsatz) übersteigt, muss die Europäische Kommission in Kenntnis gesetzt werden, damit sie die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb prüfen kann. Zusammenschlüsse von Unternehmen mit niedrigeren Jahresumsätzen werden von den nationalen Wettbewerbsbehörden geprüft.

Die Rechtsvorschriften für Zusammenschlüsse gelten für alle Unternehmen, die in der EU Geschäftstätigkeiten nachgehen – unabhängig davon, ob sich ihr Sitz innerhalb oder außerhalb der EU befindet.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Über das Enterprise Europe Network können sich Unternehmen über Unternehmenszusammenschlüsse informieren und beraten lassen.