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Fusionen - Österreich

Letzter Stand 09/2012

Rechtliche Anforderungen

Die wichtigsten österreichischen Gesetze, die von Käufern eines Unternehmens in Österreich zu beachten sind, lauten:

Bedingungen für Zusammenschlüsse

Führt der Kauf eines Unternehmens zu einem Firmenzusammenschluss und werden dabei bestimmte Umsatzschwellenwerte laut Artikel 9 Kartellgesetz überschritten, muss dieser von der Bundeswettbewerbsbehörde kartellrechtlich geprüft werden.

Der Kauf eines vorhandenen Unternehmens mit bereits gefestigter Struktur kann eine gute Chance zur Expansion eines Unternehmens darstellen.

Verwaltungsverfahren

Anzeige

Wenn klar ist, dass durch einen Firmenzusammenschluss bestimmte Umsatzschwellenwerte überschritten werden, so muss dies der Bundeswettbewerbsbehörde angezeigt werden, damit diese eine kartellrechtlich Prüfung in die Wege leiten kann.

Von der Anzeige sind vier Kopien entweder per Post oder persönlich einzureichen.

Anmeldung

Bei Betriebsankäufen sind folgende Schritte notwendig:

Inanspruchnahme einer Gründungs, Finanzierungs und Rechtsberatung.

Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).

Übertragung eines im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft.

Innerhalb der ersten vier Wochen nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss die gewerbliche Tätigkeit bei den Finanzbehörden angezeigt und eine Steuernummer beantragt werden.

Beibehalten von Mitarbeitern

Gewerbe – Rechtsnachfolge – Umgründung

Finanzierungs- und Informationsquellen

Informationen über Chancen und Risken bei Unternehmenskäufen bietet die Wirtschaftskammer Österreich.

Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELP bzw. das Unternehmensserviceportal USP.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Netzwerk Enterprise Europe - Kontaktstellen

Das Enterprise Europe Network bietet Unternehmen durch seine Partner vor Ort Information und Beratung.

Wählen Sie hier Ihre nächste Kontaktstelle für persönliche Hilfe und Beratung:

Weitere Hilfe

Die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammern Österreichs ist ein Service der Jungen Wirtschaft und des Gründerservice.

Das Gründerservice der Wirtschaftskammern Österreichs unterstützt Unternehmensgründer, Betriebsnachfolger und Franchisenehmer.

Das WIFI Unternehmerservice ist die Koordinationsstelle des bundesweiten Unternehmerservice-Netzwerkes (UNS) der Wirtschaftskammern Österreichs.

Die Junge Wirtschaft ist eine Interessenvertretung der österreichischen Jungunternehmer. Sie befasst sich unter anderem mit im Rahmen von Zusammenschlüssen neu gegründeten Konzernen.

Die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) ist die Dachorganisation für Steuerberater und Wirtschaftsexperten in Österreich. Sie bietet auch Beratung für Jungunternehmer.