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Letzter Stand 06/2011
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Mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten kann sich für Unternehmen, die neben ihren einheimischen Märkten auch die Märkte anderer EU-Länder erschließen möchten, als wirksame Strategie erweisen.
Eine solche Zusammenarbeit kann verschiedene Formen annehmen – beispielsweise Produktionsvereinbarungen, Joint Ventures, Franchising-Verträge sowie Technologietransfers und gemeinsame Forschungsprojekte.
Für Unternehmen kann es auch zeit- und kostensparend sein, wenn sie in anderen Ländern Vertriebspartner einsetzen, die ihre Produkte für sie auf den Markt bringen.
Die Unterschiede im Unternehmensrecht in den verschiedenen Ländern können jedoch für Unternehmen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, Probleme verursachen. Die EU hat zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit verschiedene Maßnahmen eingeleitet:
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV)
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen helfen ihren Mitgliedern bei der Bündelung von Ressourcen, Tätigkeiten und Kompetenzen. Sie können gebildet werden von:
- Unternehmen, Gesellschaften und anderen öffentlichen oder privaten juristischen Personen mit Sitz in der EU;
- Einzelpersonen, die im industriellen, gewerblichen, handwerklichen oder landwirtschaftlichen Bereich tätig sind oder freiberufliche oder anderweitige Dienstleistungen in der EU anbieten.
Eine Vereinigung muss aus Mitgliedern aus mindestens zwei verschiedenen EU-Ländern bestehen.
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Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV)





















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EWIV – ein praktisches Handbuch für Kleinunternehmen
[200 KB]
Europäische Genossenschaften
Europäische Genossenschaften ermöglichen ihren Mitgliedern – sowohl Einzelpersonen als auch juristischen Personen – bestimmte Tätigkeiten gemeinsam auszuführen, gleichzeitig jedoch ihre Unabhängigkeit zu bewahren.
Mit einer Mindestkapitalausstattung von 30 000 Euro können sie in der gesamten EU mit einer einzigen Rechtspersönlichkeit und einer einheitlichen Struktur operieren. Sie können ihre grenzübergreifenden Tätigkeiten ausbauen und umstrukturieren, ohne ein Netz von Tochtergesellschaften aufbauen zu müssen.
Genossenschaften aus verschiedenen Ländern können fusionieren, um eine Europäische Genossenschaft zu bilden. Eine Genossenschaft, die in einem EU-Land eingetragen ist, jedoch in einem anderen EU-Land tätig ist, kann in eine Europäische Genossenschaft umgewandelt werden, ohne zuvor aufgelöst werden zu müssen.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Unternehmen können über das Europäische Unternehmensregister EU-weit nach Geschäftspartnern suchen. Das Register beruht auf dem amtlichen Register des jeweiligen Landes und bietet Unternehmen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über Unternehmen aus der gesamten EU.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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