Geschäftspartner - Deutschland
Letzter Stand 07/2012
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Rechtliche Anforderungen
Verschiedene Gesetze können für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern anwendbar sein, zum Beispiel:
Formen der Zusammenarbeit
Franchise, Franchising oder Franchisesystem
Franchising ist ein Vertriebssystem, bei dem ein Franchise-Geber (ein Unternehmen, das den Verbund führt) rechtlich selbstständig bleibenden Franchise-Nehmern das Recht einräumt, unter Verwendung des Systemnamens, des Warenzeichens, der Dienstleistungsmarke oder anderer gewerblicher Schutz- und Urheberrechte mit Produkten oder Dienstleistungen Geschäfte zu betreiben. Sowohl der Franchise-Geber als auch der Franchise-Nehmer bleiben rechtlich und finanziell selbstständige und unabhängige Unternehmer, d.h. sie arbeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Franchise-Geber hat jedoch gewisse Richtlinienkompetenzen, die es ihm ermöglichen, systemkonformes Verhalten durchzusetzen. Ein Franchisesystem ist ein kooperatives, arbeitsteiliges und straffes Vertriebssystem mit vertikaler Struktur. Der Franchise-Geber hat jedoch gewisse Richtlinienkompetenzen, die es ihm ermöglichen, systemkonformes Verhalten durchzusetzen.
Für das Gründen eines Franchisesystems gelten in Deutschland die generellen Regelungen für Unternehmensgründungen. Es gibt kein spezielles Franchisegesetz.
Verbundgruppe
Die Bezeichnung "Verbundgruppe" ist ein Sammelbegriff für Zusammenschlüsse rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen zum Zwecke der zwischenbetrieblichen Kooperation durch Gründung von Trägerbetrieben. Die Zusammenarbeit kann in der Beschaffung, im Absatz, im Investitions- und Finanzbereich und in der Verwaltung erfolgen. Trägerbetriebe sind die so genannten Verbundgruppenzentralen, meist in der Rechtsform der Genossenschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG). Zu den Verbundgruppen zählen Einkaufsgemeinschaften des Groß- und Einzelhandels, des Handwerks und des Dienstleistungssektors sowie freiwillige Ketten.
Verbundgruppenzentralen betreiben neben der Betreuung ihrer Mitglieder oftmals auch eigene Unternehmen, sogenannte Regiebetriebe, insbesondere im Einzelhandel. Zunehmend agieren Verbundgruppenzentralen auch als Kontraktgeber (Franchise-Geber) in Franchisesystemen.
Weitere Möglichkeiten zur Vergrößerung eines Unternehmens bestehen darin, ein anderes Unternehmen zu übernehmen, sich mit diesem zusammenzuschließen oder in einem anderen EU-Land eine Niederlassung zu eröffnen.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Zum Thema "Franchisesysteme finden“ betreibt der Deutsche Franchise-Verband (DFV) ein Internetangebot für Franchisenehmer.
Um den Prozess der Unternehmensnachfolge zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zusammen mit Verbänden, Institutionen und Organisationen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe die Initiative "nexxt" ins Leben gerufen. Das Internetportal "nexxt" ist der zentrale Treffpunkt für alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die Betriebe übergeben oder übernehmen wollen. Dort findet sich auch die Nachfolgebörse "nexxtchange", die bei der Suche nach einem Nachfolger oder einem Übergeber hilft.
Verschiedene Netzwerke sowie zahlreiche Möglichkeiten in Form von Datenbanken und internationalen Kontaktplattformen/Business Communities stehen zur Verfügung, um in Deutschland ansässige Unternehmer zu unterstützen, in anderen Ländern Geschäftspartner zu finden und umgekehrt.
- iXPOS - Das Außenwirtschaftsportal
- Auslandshandelskammern
- Germany Trade & Invest (Außenwirtschaftsinformationen / Datenbank)
- iXPOS - Export Community (Geschäftskontaktwünsche)
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RETech (spezifische Plattform rund um den deutschen Export von Abfallwirtschaftstechnik und -dienstleistungen)
Spezifische Plattformen für ausländische Investoren, die Geschäftspartner in Deutschland suchen, sind:
- Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
- iXPOS - Export Community (Business Inquiries)
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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