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Außerhalb der EU

Letzter Stand 06/2011

Die Europäische Union ist sowohl der größte Investor als auch der größte Exporteur von Waren und Dienstleistungen in der Welt. Das strategische Ziel der Europäischen Union ist es, eine offene Wirtschaft zu gewährleisten, die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig ist.

Internationale Handelspolitik

Ein wesentlicher Bestandteil der Wachstums- und Beschäftigungspolitik der EU ist der Zugang zu ausländischen Märkten für EU-Unternehmen.

In internationalen Handelsfragen arbeitet die EU eng mit der Welthandelsorganisation (WTO) und anderen multilateralen Organisationen zusammen. Ihre Rolle erstreckt sich auch auf bilaterale Handelsabkommen, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, Konformitätsbewertungenund Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung sowie die Verteidigung von EU-Interessen in Dumpingfällen oder wenn Nicht-EU-Länder technische Handelshemmnisse einführen.

Zur Förderung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an EU- und Nicht-EU-Märkten hat die Europäische Kommission ein Projekt und eine Reihe von Studien zur Unterstützung der Internationalisierung von KMU eingeleitet, um zu untersuchen, in welchem Maß die europäischen KMU international ausgerichtet sind, die Hindernisse und Triebkräfte einer länderübergreifenden Expansion zu ermitteln und Empfehlungen für politische Maßnahmen abzugeben, die eine stärkere Internationalisierung der europäischen KMU bewirken könnten.

Zoll

Da die EU selbst eine Zollunion ist, müssen EU-Unternehmen keine Kontrollen durchlaufen oder Abgaben zahlen, wenn sie Waren über EU-Binnengrenzen hinweg versenden. Die Zollunion der EU ist daher ein grundlegendes Element des Binnenmarkts.

Die Verfahren, die für mit Nicht-EU-Ländern gehandelte Waren gelten, sind im Zollkode x der Gemeinschaft festgelegt und sind in allen EU-Ländern gleich. Importierte und exportierte Waren werden gemäß der kombinierten Nomenklatur der EU eingestuft.

Importeure können sich mit Hilfe des TARIC (integrierter Zolltarif der EU), der alle Zölle undhandelspolitischen Maßnahmen sowie Informationen über Kontingente und Präferenzhandelsabkommen enthält, über alle für eine bestimmte Ware zu entrichtenden Abgaben informieren. Zollbehörden können Unternehmern die zolltarifliche Einreihung der Waren übermitteln, die diese ein- oder ausführen möchten (verbindliche Zolltarifauskunft – VZTA).

Entwicklungsländer haben zollfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt oder profitieren von Zollsenkungen gemäß dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS), vorausgesetzt, dass sie bestimmte internationale Umwelt- und Arbeitsnormen erfüllen.

Die Zollpolitik soll einerseits die Verbraucher in der EU vor gefährlichen Produkten – insbesondere Fälschungen – schützen, und andererseits die Handelsverfahren für Unternehmen vereinfachen, die die Regeln einhalten. Anfang 2008 hat die EU entschieden, die Zollverfahren in der EU schrittweise zu digitalisieren und eine zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Warensendungen innerhalb der EU einzurichten.

Seit dem 1. Januar 2011 sind nach Änderung der Sicherheitsbestimmungen des Zollkodex neue Verfahren verbindlich vorgeschrieben. Diese gewährleisten ein gleichwertiges Schutzniveau durch Zollkontrolen für alle Waren, die in das Zollgebiet der EU verbracht oder daraus ausgeführt werden.

Unternehmen, die im Ausland Geschäfte tätigen, müssen sich darüber informieren, wie sie ihre Rechte an geistigem Eigentum in anderen Ländern schützen können.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Die Marktzugangsdatenbank enthält Informationen zu internationalen Zöllen, Zollvorschriften und -abgaben. Unternehmen können das Beschwerderegister verwenden, um die Europäische Kommission über Maßnahmen zu informieren, die Einfuhren und Investitionen in Märkte außerhalb der EU einschränken.

Die Europäische Kommission unterhält gemeinsam mit den Zoll- und Steuerbehörden der Mitgliedstaaten mehrere Zolldatenbanken.

Der Export-Helpdesk unterstützt Exporteure aus Entwicklungsländern beim Zugang zum EU-Binnenmarkt.

Programme

Die EU hat mehrere Programme entwickelt, die durch den Ausbau der Unternehmenskooperation die Präsenz von EU-Unternehmen in verschiedenen Regionen der Welt stärken sollen.

Das Programm Zoll 2013 soll die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden in der EU und der Europäischen Kommission verbessern, indem es die 27 EU-Länder dabei unterstützt, die gemeinsamen Ziele zum Schutz der Bürger und zur Erleichterung des Handels zu verwirklichen.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Weitere Hilfe

Über das Enterprise Europe Network können sich auch Unternehmer, die außerhalb der EU geschäftlich tätig werden möchten, informieren und beraten lassen. Das Netz verfügt auch über Kontakte zu Partnern außerhalb der EU.

Der IPR-Helpdesk „China“ für KMU unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der EU durch kostenlose Informationen und Dienstleistungen beim Schutz und bei der Wahrung ihrer Urheberrechte in den Geschäftsbeziehungen zu China. Das Serviceangebot umfasst klare, konkrete und vertrauliche Auskünfte zu Fragen des geistigen Eigentums und damit verbundenen Problemen sowie Schulung, Unterlagen und Online-Hilfen.

Das transatlantische IPR-Portal ist ein auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtetes Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Kommission und der USA. Es bietet eine benutzerfreundliche und nützliche Kombination von Hilfen in Fragen des Urheberrechtsschutzes in Drittstaaten aller Regionen.

Dort finden Sie Informationen zur Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte, insbesondere

  • zum Zugang zu Rechtsbeistand und
  • zur Prüfung eines Urheberrechts sowie
  • länderspezifische „Utensilien“ zur Unterstützung von Unternehmen mit Neuigkeiten zu Rechten des geistigen Eigentums.