Außerhalb der EU - Österreich
Letzter Stand 09/2012
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Rechtliche Anforderungen
Im Außenhandelsgesetz 2011 sind für den Import und Export bestimmter Waren unterschiedliche Bewilligungspflichten, Voraussetzungen der Bewilligungserteilung, Verbote, Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten festgelegt.
Staatliche Ausfuhrunterstützung
Das Exportförderungssystem ist in zwei Bereiche gegliedert:
Exportgarantien (einschließlich Garantien zur Absicherung von Auslandsinvestitionen):
- Bundeshaftungen (nach Ausfuhrförderungsgesetz) über die Österreichische Kontrollbank (OeKB)
- Gesetzliche Haftungen (gemäß Garantiegesetz)
Exportfinanzierungen für Einzelgeschäfte und revolvierende Finanzierungen:
- im Exportfinanzierungsverfahren der OeKB (einschließlich der Finanzierung von Auslandsinvestitionen)
- im Verfahren der Exportfonds GmbH (für kleinere und mittlere Unternehmen)
Statistiken
Gemäß Handelsstatistischem Gesetz und Handelsstatistikverordnung müssen Unternehmen statistische Meldungen über den Warenverkehr mit Nicht-EU Staaten abgeben ("Exstrastatmeldungen").
Verwaltungsverfahren
Ausfuhr von Waren
Hierbei berücksichtigt werden müssen: Anmeldung zur Ausfuhr; Versandverfahren; Exportrechnung (Handelsfaktura); Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) und Militärgüter (Rüstungsgüter).
- Anmeldung zur Ausfuhr
- Versandverfahren
- Exportrechnung
- Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Militärgüter
Die wichtigsten internationalen Zoll papiere und deren Anwendungsbereich sind das Versandpapier nach dem Carnet-TIR-Abkommen (EG einschließlich der meisten Nicht-EU-Staaten) Carnet-Tir-Antrag, die Zollpapiere für die vorübergehende Verwendung, Carnet ATA (EG einschließlich einiger Nicht-EU-Staaten), Ursprungszeugnisse (diverse Staaten), Präferenzzeugnisse, Antrag auf Bewilligung zur Ausstellung von Präferenznachweisen (Za 279), Auskunftsbogen zur Ausstellung von Präferenznachweisen (Za 280).
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Carnet-TIR.Antrag
[127 KB] - Zollpapiere für die vorübergehende Verwendung
- Carnet ATA
- Ursprungszeugnisse
- Präferenzzeugnisse
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Antrag auf Bewilligung zur Ausstellung von Präferenznachweisen
[101 KB]
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Auskunftsbogen zur Ausstellung von Präferenznachweisen
[148 KB]
Einfuhr von Waren
Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten müssen Unternehmer eine Reihe von Punkten wie Zollabgaben, Zoll papiere oder Verbote und Beschränkungen bestimmter Waren beachten, sowie folgende Punkte: Abfertigung der Ware; Eingangsabgaben; Erforderliche Einfuhrpapiere; Zollpräferenzen; Antidumping‑ bzw. Ausgleichsmaßnahmen; Verbote, Beschränkungen und außenhandelsrechtliche/handelspolitische Maßnahmen.
- Abfertigung der Ware
- Eingangsabgaben
- Erforderliche Einfuhrpapiere
- Zollpräferenzen
- Antidumping bzw. Ausgleichsmaßnahmen
- Verbote, Beschränkungen und außenhandelsrechtliche/handelspolitische Maßnahmen
Abgabe statistischer Meldungen
Extrastatmeldungen erfolgen im Rahmen des Zollverfahrens auf Grundlage der Zollpapiere. Für die Erfüllung der Meldepflicht genügt die ordnungsgemäße zollrechtliche Anmeldung der Waren durch den Unternehmer. Diese Anmeldung leiten die Zollämter an die Statistik Austria weiter.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Nähere Informationen und Antragsunterlagen bieten das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, das Bundesministerium für Finanzen und die Wirtschaftskammer Österreich.
- Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
- Bundesministerium für Finanzen
- Wirtschaftskammer Österreich
Advantage Austria ist ein Webportal mit Informationen über österreichische Wirtschaftszweige, österreichische Firmen, Veranstaltungen für ausländische Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Österreich aufbauen wollen. Österreichische Firmen können Informationen über die ausländische Wirtschaft nachlesen und Kooperationspartner für das Auslandsgeschäft finden.
Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.
Die Firmendatenbank AWIS kann auch dazu genutzt werden, um über Seminare, Veranstaltungen, Kooperationsprojekte zu informieren. Wöchentliche Newsletter werden herausgegeben.
Programme
Förderungen für Exporteure und Importeure gibt es auf sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Daneben kommen noch Förderungen der Internationalisierungsoffensive der Bundesregierung, Förderungen des Austria Wirtschaftsservice (AWS) und Förderungen im Wege der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) infrage.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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