Navigationsleiste

Abwicklung - Österreich

Letzter Stand 01/2013

Rechtliche Anforderungen

Die wichtigsten nationalen Gesetze für die Abwicklung eines Unternehmens in Österreich sind:

Arten der Auflösung

Freiwillige Abwicklung

Entscheidet ein Einzelunternehmer, dass er seine Tätigkeiten als Selbstständiger einstellen möchte, kann er dies durch eine Betriebsabwicklung tun. Für die Auflösung einer Gesellschaft muss zunächst ein Gesellschafterbeschluss eingeholt werden.

Wenn einem Unternehmer nur noch die Insolvenzanmeldung bleibt, zahlt es sich aus, die Verluste zu begrenzen, die Verfahren schnellstmöglich einzuleiten und zu einem neuen Projekt überzugehen.

Verwaltungsverfahren

Abmeldung

Unternehmensabmeldung

Die Verfahren zur Unternehmensabmeldung sind für Einzelunternehmen und Gesellschaften identisch, es sei denn, dass eine Löschung des Eintrags im Gewerberegister erforderlich ist.

Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung muss bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat angezeigt werden. Erst dann erfolgt die Löschung der Eintragung im Gewerberegister.

Einzelunternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen beim zuständigen Firmenbuchgericht die Löschung des Eintrags beantragen.

Die Auflösung einer Gesellschaft umfasst zwei Schritte: Gesellschafterbeschluss über die Auflösung und endgültige Beendigung durch nochmalige Benachrichtigung des zuständigen Firmenbuchgerichts.

Abmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt

Grundsätzlich informiert die Gewerbebehörde die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft über die Rücklegung des Gewerbescheins.

Abmeldung beim Finanzamt

Wird die unternehmerische Tätigkeit einer Gesellschaft - egal aus welchen Gründen - beendet, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Sonstige Verfahren

Ein Arbeitnehmer, der vom Betrieb nicht mehr weiter beschäftigt wird, muss mittels Abmeldeformular bei der zuständigen Gebietskrankenkasse abgemeldet werden.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Netzwerk Enterprise Europe - Kontaktstellen

Das Enterprise Europe Network bietet Unternehmen durch seine Partner vor Ort Information und Beratung.

Wählen Sie hier Ihre nächste Kontaktstelle für persönliche Hilfe und Beratung:

Weitere Hilfe

Das Gründerservice der Wirtschaftskammern Österreichs unterstützt Unternehmensgründer, Betriebsnachfolger und Franchisenehmer.

Es ist in jedem Fall ratsam, bei Betriebsauflösung die Hilfe eines Notars oder eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Das WIFI - Unternehmerservice ist die Koordinationsstelle des bundesweiten Unternehmerservice-Netzwerkes (UNS) der Wirtschaftskammern Österreichs.