Abwicklung - Österreich
Letzter Stand 01/2013
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Rechtliche Anforderungen
Die wichtigsten nationalen Gesetze für die Abwicklung eines Unternehmens in Österreich sind:
Arten der Auflösung
Freiwillige Abwicklung
Entscheidet ein Einzelunternehmer, dass er seine Tätigkeiten als Selbstständiger einstellen möchte, kann er dies durch eine Betriebsabwicklung tun. Für die Auflösung einer Gesellschaft muss zunächst ein Gesellschafterbeschluss eingeholt werden.
Wenn einem Unternehmer nur noch die Insolvenzanmeldung bleibt, zahlt es sich aus, die Verluste zu begrenzen, die Verfahren schnellstmöglich einzuleiten und zu einem neuen Projekt überzugehen.
Verwaltungsverfahren
Abmeldung
Unternehmensabmeldung
Die Verfahren zur Unternehmensabmeldung sind für Einzelunternehmen und Gesellschaften identisch, es sei denn, dass eine Löschung des Eintrags im Gewerberegister erforderlich ist.
Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung muss bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat angezeigt werden. Erst dann erfolgt die Löschung der Eintragung im Gewerberegister.
Einzelunternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen beim zuständigen Firmenbuchgericht die Löschung des Eintrags beantragen.
Die Auflösung einer Gesellschaft umfasst zwei Schritte: Gesellschafterbeschluss über die Auflösung und endgültige Beendigung durch nochmalige Benachrichtigung des zuständigen Firmenbuchgerichts.
Abmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt
Grundsätzlich informiert die Gewerbebehörde die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft über die Rücklegung des Gewerbescheins.
Abmeldung beim Finanzamt
Wird die unternehmerische Tätigkeit einer Gesellschaft - egal aus welchen Gründen - beendet, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Sonstige Verfahren
Ein Arbeitnehmer, der vom Betrieb nicht mehr weiter beschäftigt wird, muss mittels Abmeldeformular bei der zuständigen Gebietskrankenkasse abgemeldet werden.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Nützliche Informationen für Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, bietet der österreichische Amtshelfer HELPbzw. das Unternehmensserviceportal USP.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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