Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Als Arbeitgeber müssen Sie die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten in allen auf die Arbeitstätigkeit bezogenen Aspekten gewährleisten. Dies bedeutet, dass Sie sämtliche Risiken, denen Ihre Mitarbeiter/innen ausgesetzt sein könnten, bewerten und Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. So müssen Sie z. B. sicherstellen, dass jede(r) Mitarbeiter/in die notwendigen Informationen über die gesundheits‑ und sicherheitsbezogenen Aspekte seiner Arbeitstätigkeit erhalten und an entsprechenden Schulungen teilgenommen hat.

Gegebenenfalls müssen Sie auch zusätzliche Maßnahmen ergreifen, z. B. um das Auftreten von Gefahrensituationen zu verhindern, und Schulungen zu Themen wie Erste Hilfe, Brandbekämpfung oder Evakuierung der Arbeitnehmer durchführen. Sie sollten auch mindestens eine(n) entsprechend geschulte(n) Mitarbeiter/in benennen, der/die die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherstellt.

Risikobewertung

Im EU-Recht ist nicht vorgeschrieben, wie Risikobewertungen durchzuführen sind. In der nationalen Gesetzgebung einiger Länder können jedoch genauere Anforderungen an Form und Inhalt der Risikobewertungen enthalten sein.

Bei einer Risikobewertung sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Sammeln Sie die maßgeblichen Informationen.
  • Identifizieren Sie die möglichen Gefahren.
  • Bewerten Sie die Risiken, die sich aus den Gefahren ergeben: So müssen Sie z. B. die Wahrscheinlichkeit und die Schwere der Folgen einer etwaigen Gefahrensituation abschätzen und entscheiden, ob das Risiko in Kauf genommen werden kann.
  • Planen Sie Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Risiken.
  • Dokumentieren Sie die Risikobewertung.

Bei der Risikobewertung müssen Sie auch die Arbeitnehmer berücksichtigen, die eventuell besonders schutzbedürftig oder gefährdet sind, und Sie müssen die Personen im Blick haben, die Ihr Gelände und Ihre Gebäude in anderer Funktion betreten könnten, wie etwa Lieferanten und Besucher.

Nachdem Sie die Gefahren und ihre möglichen Folgen identifiziert haben, müssen Sie die Risiken bewerten und in eine Rangfolge bringen. Sie sollten auch überprüfen, ob es gesetzliche Verpflichtungen und Auflagen gibt. Diese können in den Vorgaben für die Durchführung der Risikobewertung festgelegt worden sein oder die gezieltere Schulung von Arbeitnehmern für bestimmte Risiken oder Tätigkeitsbereiche zum Gegenstand haben.

Fachkraft für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Wenn Sie nicht über die notwendigen Fachkompetenzen verfügen, um die Risikobewertung durchzuführen oder die Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen umzusetzen, müssen Sie eine Fachkraft für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz damit beauftragen, dies für Sie zu erledigen.

Je nachdem, welche Art von Unternehmen Sie betreiben, können Sie die Risikobewertung auch mithilfe eines kostenlosen Online-Tools en durchführen.

Wie müssen Sie die Risiken dokumentieren?

Nachdem Sie die Risikobewertung durchgeführt haben, müssen Sie die Ergebnisse dokumentieren.

Hierfür gibt es keine spezifischen EU-Anforderungen. Das Dokument sollte jedoch mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Funktion der Person(en), die die Risikobewertung durchführt/durchführen;
  • die identifizierten Gefahren und Risiken;
  • Arbeitnehmergruppen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind;
  • notwendige Schutzmaßnahmen: wann Sie die Einführung dieser Maßnahmen planen, wer für diese Maßnahmen verantwortlich sein soll, und wie Sie die Fortschrittskontrolle vornehmen wollen;
  • Angaben zur Einbeziehung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter in den Prozess der Risikobewertung.

Weitere Informationen über die in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat geltenden Vorschriften finden Sie unter Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 15/03/2024
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