Soziales - Österreich
Letzter Stand 01/2013
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Rechtliche Anforderungen
Die wichtigste rechtliche Grundlage für Sozialvorschriften am Arbeitsplatz bildet das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch.
Soziale Regeln
Nicht-Diskriminierung, Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter
Gleichbehandlung wird durch verschiedene Landesgesetze gewährt. Zudem gibt es das Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der Religion etc. verbietet.
Es gibt ein Gesetz, das die Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt verbietet, und ein weiteres, das die Diskriminierung im Alltag verbietet. Beide Gesetze gelten sowohl für den Staatssektor als auch die Privatwirtschaft.
- Behindertengleichstellungsgesetz
- Gleichbehandlungsgesetz
- Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwaltschaftsgesetz
Article I. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es Arbeitsschutzbestimmungen. Die Vorschriften regeln unter anderem:
- den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge;
- den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen;
- Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen;
- Maßnahmen zur Gefahrenverhütung;
- Unterweisung und Untersuchungen;
- die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen;
- die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren;
- Arbeitszeit und Arbeitsruhe;
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Liste aller wesentlichen Rechtsvorschriften
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht besteht aus dem Arbeitsvertragsrecht, dem Arbeitsverfassungsrecht und dem Arbeitsschutzrecht.
Vertragsrecht
Das Arbeitsvertragsrecht umfasst jene Rechtsvorschriften, welche die individuelle Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln.
Arbeitsverfassung
Das Arbeitsverfassungsgesetz (Kollektivarbeitsrecht) umfasst jene Rechtsvorschriften, welche die Struktur, Funktion und Organisation der überbetrieblichen (Berufsverfassungsrecht) und betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsverfassungsrecht) regeln.
Die sozialen Vorschriften ergänzen die Anforderungen für die Personalverwaltung.
Unternehmen haben die Möglichkeit, auf eigene Initiative über die gesetzlichen Mindestanforderungen im Sozialbereich hinauszugehen.
Verwaltungsverfahren
Nicht-Diskriminierung, Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter
Schlichtungsverfahren
Das Bundessozialamt ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
Das Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt ist zwingend vor einer gerichtlichen Klage durchzuführen und hemmt alle Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Diskriminierung.
Wenn das Verfahren mit der Bestätigung des Bundessozialamts endet, dass eine Einigung nicht erzielt werden kann, steht der Weg zum Gericht offen (bzw. im Falle von Beamtinnen und Beamten zur Dienstbehörde).
Gleichbehandlungskommission
Die Gleichbehandlungskommission (GBK) ist ein bei der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst eingerichtetes Gremium mit der Aufgabe, zu prüfen, ob eine Diskriminierung vorliegt, und allgemeine Gutachten zu Fragen von Diskriminierung zu erstellen.
Zur Einleitung eines Verfahrens muss ein Antrag bei der GBK gestellt werden. Diesen können die bzw. der Betroffene, Betriebsräte, Interessenvertretungen oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft einbringen. Das Verfahren ist nicht öffentlich, vertraulich und kostenlos.
Bundes-Gleichbehandlungskommission
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ist bei der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt eingerichtet. Sie ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen werden kann.
Auf Antrag oder von Amts wegen hat der Senat Gutachten zu erstellen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt. Der Senat prüft darüber hinaus die Einhaltung des Frauenförderungsgebotes.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsplatzevaluierung erfordert von Arbeitgebern die Erfassung und Auswertung aller Gefahren und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse werden verwendet, um Risikopräventionsmaßnahmen umzusetzen.
Von Arbeitgebern wird erwartet, dass sie bezüglich der Technologie im Bereich der Arbeitsmittel und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Gestaltung der Arbeitsstätten auf dem letzten Stand sind. Sie müssen jegliche Maßnahmen, die ergriffen werden, um das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz einzuhalten, bezahlen.
- Arbeitsplatzevaluierung
- Formulare zum Arbeitnehmerschutz
- Muster zum Arbeitnehmerschutz
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Meldepflichten im Arbeitsschutz (Formulare)
Finanzierungs- und Informationsquellen
Die österreichische Regierung bietet zahlreiche Informationen zum Thema "Gleichbehandlungsrecht".
- Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
- Gleichbehandlung
- Broschüre "Chancengleichheit - Das Gleichbehandlungsrecht in Österreich"
- Sexuelle Belästigung
- Arbeit und Behinderung
- Chancengleichheit
- Behindertengleichstellung
Der österreichische Amtshelfer HELP bzw. das Unternehmensserviceportal USP bieten Personen, die in Österreich leben und arbeiten, nützliche Informationen an.
Programme
Es existieren zahlreiche Förderungen und Vergünstigungen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen auf diesem Gebiet.
Für Menschen mit Behinderung gibt es neben den bestehenden Unternehmensförderungen der Wirtschaftskammern auch spezielle Fördermöglichkeiten durch das Bundessozialamt.
Die Förderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation dienen der Erleichterung beim Eintritt ins Erwerbsleben und zur Erhaltung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Dazu zählen z.B. Lehrlings-/Ausbildungsbeihilfe sowie falls notwendig Begleitperson/Dolmetschkosten.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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