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Soziales - Österreich

Letzter Stand 01/2013

Rechtliche Anforderungen

Die wichtigste rechtliche Grundlage für Sozialvorschriften am Arbeitsplatz bildet das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch.

Soziale Regeln

Nicht-Diskriminierung, Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter

Gleichbehandlung wird durch verschiedene Landesgesetze gewährt. Zudem gibt es das Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der Religion etc. verbietet.

Es gibt ein Gesetz, das die Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt verbietet, und ein weiteres, das die Diskriminierung im Alltag verbietet. Beide Gesetze gelten sowohl für den Staatssektor als auch die Privatwirtschaft.

Article I. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es Arbeitsschutzbestimmungen. Die Vorschriften regeln unter anderem:

  • den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge;        
  • den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen;        
  • Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen;        
  • Maßnahmen zur Gefahrenverhütung;        
  • Unterweisung und Untersuchungen;        
  • die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen;        
  • die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren;        
  • Arbeitszeit und Arbeitsruhe;

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht besteht aus dem Arbeitsvertragsrecht, dem Arbeitsverfassungsrecht und dem Arbeitsschutzrecht.

Vertragsrecht

Das Arbeitsvertragsrecht umfasst jene Rechtsvorschriften, welche die individuelle Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln.

Arbeitsverfassung

Das Arbeitsverfassungsgesetz (Kollektivarbeitsrecht) umfasst jene Rechtsvorschriften, welche die Struktur, Funktion und Organisation der überbetrieblichen (Berufsverfassungsrecht) und betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsverfassungsrecht) regeln.

Die sozialen Vorschriften ergänzen die Anforderungen für die Personalverwaltung.

Unternehmen haben die Möglichkeit, auf eigene Initiative über die gesetzlichen Mindestanforderungen im Sozialbereich hinauszugehen.

Verwaltungsverfahren

Nicht-Diskriminierung, Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter

Schlichtungsverfahren

Das Bundessozialamt ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.

Das Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt ist zwingend vor einer gerichtlichen Klage durchzuführen und hemmt alle Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Diskriminierung.

Wenn das Verfahren mit der Bestätigung des Bundessozialamts endet, dass eine Einigung nicht erzielt werden kann, steht der Weg zum Gericht offen (bzw. im Falle von Beamtinnen und Beamten zur Dienstbehörde).

Gleichbehandlungskommission

Die Gleichbehandlungskommission (GBK) ist ein bei der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst eingerichtetes Gremium mit der Aufgabe, zu prüfen, ob eine Diskriminierung vorliegt, und allgemeine Gutachten zu Fragen von Diskriminierung zu erstellen.

Zur Einleitung eines Verfahrens muss ein Antrag bei der GBK gestellt werden. Diesen können die bzw. der Betroffene, Betriebsräte, Interessenvertretungen oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft einbringen. Das Verfahren ist nicht öffentlich, vertraulich und kostenlos.

Bundes-Gleichbehandlungskommission

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ist bei der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt eingerichtet. Sie ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen werden kann.

Auf Antrag oder von Amts wegen hat der Senat Gutachten zu erstellen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt. Der Senat prüft darüber hinaus die Einhaltung des Frauenförderungsgebotes.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsplatzevaluierung erfordert von Arbeitgebern die Erfassung und Auswertung aller Gefahren und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse werden verwendet, um Risikopräventionsmaßnahmen umzusetzen.

Von Arbeitgebern wird erwartet, dass sie bezüglich der Technologie im Bereich der Arbeitsmittel und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Gestaltung der Arbeitsstätten auf dem letzten Stand sind. Sie müssen jegliche Maßnahmen, die ergriffen werden, um das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz einzuhalten, bezahlen.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Die österreichische Regierung bietet zahlreiche Informationen zum Thema "Gleichbehandlungsrecht".

Der österreichische Amtshelfer HELP bzw. das Unternehmensserviceportal USP bieten Personen, die in Österreich leben und arbeiten, nützliche Informationen an.

Programme

Es existieren zahlreiche Förderungen und Vergünstigungen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen auf diesem Gebiet.

Für Menschen mit Behinderung gibt es neben den bestehenden Unternehmensförderungen der Wirtschaftskammern auch spezielle Fördermöglichkeiten durch das Bundessozialamt.

Die Förderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation dienen der Erleichterung beim Eintritt ins Erwerbsleben und zur Erhaltung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Dazu zählen z.B. Lehrlings-/Ausbildungsbeihilfe sowie falls notwendig Begleitperson/Dolmetschkosten.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Netzwerk Enterprise Europe - Kontaktstellen

Das Enterprise Europe Network bietet Unternehmen durch seine Partner vor Ort Information und Beratung.

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Weitere Hilfe

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) berät und unterstützt Personen oder Angehörige von Personen, die sich diskriminiert fühlen, und begleitet sie bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission. Beraten werden auch Personen, die Diskriminierungen vermeiden möchten (z.B. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Betriebsratsmitglieder etc.).

Der Behindertenanwaltschaft obliegt die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich diskriminiert fühlen. Die Behindertenanwaltschaft übt ihreTätigkeit unabhängig und ohne Bindung an Weisungen aus.

Die österreichischen Wirtschaftskammern setzen sich für eine wirtschaftsfreundliche Politik ein und sorgen außerdem für Kompromiss und Ausgleich zwischen unterschiedlichen Brancheninteressen. Zudem bereiten sie das Expertenwissen professionell auf und stellen es ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Die Arbeiterkammer Österreich vertritt die Interessen gegenüber Wirtschaft und Regierung. Neben arbeits- und sozialrechtlichen Themen und dem Verbraucherschutz gehören Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu den wichtigsten Arbeitsschwerpunkten der Bundeskammer.

Das Arbeitsmarktservice Österreich  (AMS) bietet Ratschläge für Arbeitssuchende sowie kostenlose Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Personalsuche und berät diese außerdem über Förderungen für deren Betrieb.