Umwelt - Österreich
Letzter Stand 01/2013
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Rechtliche Anforderungen
Es gibt derzeit kein einheitliches Umweltgesetz in Österreich. Der Umweltschutz wird stattdessen durch verschiedene Gesetze gewährleistet.
Unten finden Sie eine Auflistung zentraler Bestimmungen mit umweltrechtlichem Bezug, geordnet nach Regelungsgegenständen.
Umweltkontrolle
Das Umweltkontrollgesetz und das Umweltinformationsgesetz regeln transparente Umweltkontrollen und das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Umweltinformationen.
Das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen ist im Umweltinformationsgesetz des Bundes und in entsprechenden Gesetzen der Bundesländer festgehalten.
Abfallwirtschaft
Es gibt bestimmte Pflichten hinsichtlich der Abfallwirtschaft, zum Beispiel bezüglich der Entsorgung von Abfallmaterialien.
- Abfallwirtschaft in Österreich
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- Auflistung der Verordnungen zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- Altlastensanierung und -sicherung in Österreich
- Altlastensanierungsgesetz
- Altlastenatlas-VO
Chemikalien
Das Chemikaliengesetz regelt die potenzielle Auswirkung aufgrund der Herstellung, des Inverkehrsetzens, des Erwerbs, der Verwendung oder der Abfallbehandlung von Stoffen, Zubereitungen oder Fertigwaren.
- Chemiepolitik in Österreich
- Chemikaliengesetz 1996
- Verordnungen zum Chemikaliengesetz 1996
- EU-Verordnungen
- Internationale Übereinkommen zu Chemikalien
Wasser
Wasser ist Lebensmittel Nr. 1. Es versorgt den Menschen mit Trinkwasser und gewährleistet die Hygiene in allen Lebensbereichen. Landwirtschaft, Industrie und Haushalte benötigen Wasser. Wasserschutz bedeutet Nachhaltigkeit für die kommenden Generationen.
- Wasserpolitik in Österreich
- Wasserrechtsgesetz 1959
- Informationen zum Wasserrechtsgesetz 1959
- Gewässerschutz link
- Abwasser
- Wasserwirtschaftliche Planung
- EU-Wasserrahmenrichtlinie
Klima und Luft
Die durch den Menschen verursachte Klimaerwärmung gilt allgemein als das gravierendste globale Umweltproblem, welches nur durch gemeinsames Handeln der Staatengemeinschaft in seinen langfristigen Auswirkungen gemildert werden kann. Österreich hat die internationale Verpflichtung, die Emissionen von Treibhausgasen um 13 Prozent zu reduzieren. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung ein nationales Klimaschutzprogramm beschlossen, welches in den nächsten Jahren zur Umsetzung gelangen wird.
Ziel einer nationalen nachhaltigen Luftreinhaltepolitik ist der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestands, ihrer Lebensräume sowie die vorsorgliche Verringerung von Immissionsbelastungen. Um diesen Zielen näher zu kommen, werden in Gesetzen und Verordnungen Grenz-, Alarm- und Zielwerte festgesetzt, bei deren Überschreitung Maßnahmen zu setzen sind, um zukünftige Überschreitungen zu verhindern.
Der Wald ist die grüne Lunge Österreichs. Damit den nächsten Generationen ein gesunder Wald übergeben werden kann, bedarf es einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege.
Rechtliche Bestimmungen:
Nukleare Sicherheit
Es gibt insbesondere folgende Gesetze für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor schädlicher Strahlung:
- Kernenergiepolitik in Österreich
- Strahlenschutzgesetz
- Allgemeine Strahlenschutzverordnung
- Natürliche Strahlenquellen-Verordnung
- Interventionsverordnung
- Atomhaftungsgesetz 1999
- Rechtsvorschrift für Atomfreies Österreich
- Strahlenschutzpass-Gebührenverordnung
Störfall
Das Ziel dieser Verordnung ist die Information der von einem Störfall betroffenen Personen, die Bereitstellung von geeigneten Sicherheitsmaßnahmen sowie Informationen über das richtige Verhalten im Störfall.
Prüfungen
Bestimmte Projekte, bei deren Verwirklichung erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, müssen bereits vor der Genehmigung einem systematischen Prüfungsverfahren, der Umweltverträglichkeitsprüfung, unterzogen und im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beurteilt werden.
- Allgemeine Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung
- Detaillierte Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
Unternehmen haben die Möglichkeit, auf eigene Initiative über die gesetzlichen Mindestanforderungen im Umweltbereich hinauszugehen.
Verwaltungsverfahren
Feststellungsverfahren
Abfallwirtschaft
Die drei Grundprinzipien der österreichischen Abfallwirtschaft sind Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Abfallerzeuger müssen eine Reihe von Pflichten einhalten. Zu diesen zählen:
- die Behandlung von Abfällen
- die Bereitstellung von Abfallinformation
- die Aufzeichnungspflicht
- die Begleitscheinerstellung
- die Begleitscheinmeldung
- die Bestellung eines Abfallbeauftragten in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten
- in bestimmten Fällen die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts
Die Erzeuger gefährlicher Abfälle haben eine Reihe zusätzlicher Pflichten.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ermöglicht es, einige dieser Pflichten online zu erfüllen. Hier können Exporteure von Abfällen, die eine notifizierungspflichtige Verbringung planen, sich registrieren.
Chemikalien
Zubereitungen, die giftig, sehr giftig oder ätzend und für jedermann im Einzelhandel erhältlich sind, unterliegen einer besonderen Meldepflicht.
Aufgrund ihrer besonderen Gefahren für Konsumenten (akut gesundheitsschädigend und von Privatpersonen ohne Einschränkungen leicht zu bekommen) müssen solche Zubereitungen bis spätestens zwei Wochen nach dem erstmaligen Inverkehrsetzen dem Umweltbundesamt gemeldet werden.
- Umweltbundesamt
- Datenverwaltung für bestimmte gefährliche Produkte
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Meldung giftiger und ätzender Chemikalien im Einzelhandel
- Chemikaliengesetz 1996
- Giftinformations-Verordnung 1999
Jeder als sehr giftig oder giftig eingestufte Stoff, der in Österreich erstmalig in Verkehr gesetzt wird, muss dem Bundeskanzleramt gemeldet werden. Diese Meldung muss durch die Bereitstellung bestimmter Unterlagen binnen zwei Wochen nach dem erstmaligen Inverkehrsetzen erfolgen.
Wer einen sehr giftigen oder giftigen neuen Stoff, der bei der zuständigen Behörde eines anderen EU-Staates angemeldet worden ist und nicht in der Giftliste enthalten ist, erstmalig in Österreich in Verkehr setzt, hat diesen Stoff unter Bezugnahme auf die in einem anderen EU-Staat erfolgte Anmeldung dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bis längstens zwei Wochen nach dem erstmaligen Inverkehrsetzen zur Aufnahme in die Giftliste zu melden.
Klima und Luft
Inhaber von Abfall(mit)verbrennungsanlagen sind zur jährlichen Meldung einer Emissionserklärung über das vorangegangene Kalenderjahr verpflichtet.
Genehmigungen und Lizenzen
Erschließung von Bauland
In der Regel sind gewerbliche Betriebsanlagen (Neu- oder Umbau derselben) genehmigungspflichtig, d.h. es muss eine Betriebsanlagengenehmigung beantragt werden.
- Betriebsanlagengenehmigung
- Naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht
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Wasserschutzrechtliche Bewilligungspflicht
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Sonstige Bewilligungen
Abfallwirtschaft
Die zuständige Stelle ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das eine Reihe von Diensten online über das Portal zum Elektronischen Datenmanagement (EDM-Portal) zur Verfügung stellt. Hier können Formulare zur Abfallinformation abgefragt, Registrierungsanträge erstellt, registrierte Personen gesucht und notifizierungspflichtige Verbringung gemeldet werden.
Wasser
Jegliche Nutzung von öffentlichen Gewässern über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus sowie die Errichtung oder Änderung einer zur Benutzung der Gewässer dienenden Anlage erfordern eine Bewilligung gemäß Wasserrechtsgesetz 1959. Anträge dafür sind an die jeweils zuständige Wasserrechtsbehörde zu richten.
Überprüfungen
Diese Prüfung umfasst ein Feststellungsverfahren, ein Vorverfahren und das eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfungs -Verfahren. Bei der zuständigen Behörde ist ein Genehmigungsantrag einzubringen. Dieser hat die nach den Verwaltungsvorschriften erforderlichen Unterlagen (z.B. Plandarstellung, Zustimmung der Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerinnen) zu enthalten.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Das Umweltbundesamt (UBA) ist die Fachstelle für Umweltfragen. Das UBA veröffentlicht seine Arbeitsergebnisse in Studien und Berichten. Außerdem bietet das UBA die Möglichkeit, online Datenbankabfragen zu verschiedenen Themen durchzuführen.
Der österreichische Amtshelfer HELP bzw. das Unternehmensserviceportal USO bieten Personen, die in Österreich leben und arbeiten, nützliche Informationen an.
Services des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:
- Umweltservice - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- FORSTnet
- UMWELTnet
- WASSERnet
Programme
Unterschiedliche Institutionen bieten Förderprogramme im Bereich Umwelt an.
- Umweltförderungen durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- Förderungen - Österreichisches Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technol
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