Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Sinn und Zweck

Mithilfe des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen können Sie Ansprüche geltend machen gegenüber:

  • einem anderen Unternehmen
  • einer Organisation
  • einem Kunden

Das Verfahren gilt für Forderungen mit einem Streitwert von bis zu 5 000 Euro (ohne Verfahrenskosten) in allen EU-Ländern mit Ausnahme Dänemarks.

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist eine Alternative zu einzelstaatlichen Verfahren. Eine Entscheidung in einem solchen Verfahren wird in einem anderen EU-Land anerkannt und ist dort vollstreckbar. Sie kann nicht angefochten werden, es sei denn, sie steht im Widerspruch zu einer im anderen EU-Land bereits ergangenen Entscheidung in derselben Sache.

Vorteile:

  • Sie brauchen keinen Rechtsanwalt zu beauftragen, um ein Verfahren für geringfügige Forderungen einzuleiten.
  • Der Forderungsfall dürfte schneller gelöst werden.
  • Das Verfahren ist einfacher, vor allem bei grenzübergreifenden Forderungen

Kosten

In der Regel müssen Sie Gerichtsgebühren Als externen Link öffnen entrichten, die Ihnen im Erfolgsfall erstattet werden.

In grenzübergreifenden Fällen müssen Sie möglicherweise auch die Kosten für die Übersetzung der Formulare tragen. Diese Kosten werden im Erfolgsfall erstattet.

Ablauf des Verfahrens für geringfügige Forderungen

Für Ihren Antrag nutzen Sie das Formblatt für geringfügige Forderungen Als externen Link öffnen .

  1. Füllen Sie das Formblatt A aus und senden Sie es an das für die Forderung zuständige Gericht. Dies kann entweder ein Gericht in dem Land sein, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, oder ein Gericht im betreffenden anderen EU-Land.
  2. Nach Eingang Ihres Antrags füllt das Gericht seinen Teil des Antwortformblatts aus.
  3. Das Gericht bittet Sie möglicherweise, das Formblatt B auszufüllen, wenn es zusätzliche Informationen benötigt.
  4. Das Gericht stellt dem Beklagten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Antragsformulars eine Kopie des Klageformblatts und des Antwortformblatts zu.
  5. Der Beklagte hat den für ihn bestimmten Abschnitt des Antwortformblatts innerhalb von 30 Tagen auszufüllen.
  6. Das Gericht sendet Ihnen innerhalb von 14 Tagen die Kopie einer etwaigen Antwort zu.
  7. Das Gericht muss innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Antwort des Beklagten (falls dieser geantwortet hat):
  • über die geringfügige Forderung entscheiden
  • beide Parteien (Sie oder den Beklagten) schriftlich zu weiteren Angaben auffordern
  • die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung laden (bei mündlichen Anhörungen braucht kein Rechtsbeistand zugegen zu sein)

Ergebnis der Eingabe und Durchsetzung

Die Vollzugsbehörden setzen die Entscheidung entsprechend den nationalen Vorschriften durch.

Ein Gericht kann die Durchsetzung der Entscheidung nur dann ablehnen, wenn es mit einer früheren Urteil in einem Rechtsstreit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Beklagten zu ein und demselben Fall unvereinbar ist.

Das Urteil gilt für alle EU-Länder mit Ausnahme Dänemarks.

Mehr zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen

Mehr Informationen zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen finden Sie in dem ausführlichen Nutzerleitfaden en .

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 17/07/2023
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